6 häufige Designpatentfehler und wie man sie vermeidet

Startseite / Blog / Geistiges Eigentum (IP) / 6 häufige Designpatentfehler und wie man sie vermeidet

Anmeldung eines Geschmacksmusters mag wie ein Kinderspiel erscheinen, wenn man es mit den viel schwierigeren Patenten für Gebrauchsmuster in den USA vergleicht. Schließlich erfordern Designpatente im Gegensatz zu Gebrauchsmustern viel weniger Papierkram und durchlaufen einen schnelleren Prozess.  
Obwohl es einfach ist, ein Geschmacksmuster zu erhalten, machen Anmelder häufig häufige und kostspielige Fehler, die leicht vermieden werden können. Im Folgenden besprechen wir die 6 Fehler, die Sie bei der Anmeldung eines Geschmacksmusters vermeiden sollten. 

Inhaltsverzeichnis

Einreichen A Designpatent 

Ein neuartiges und originelles Design kann durch Einreichung einer Design-Patentanmeldung beim US-amerikanischen Patent- und Markenamt (USPTO) patentiert werden. Ein Designpatent schützt nur das Aussehen/Erscheinungsbild eines Designs und nicht seine Funktionsweise oder Verwendung. Folgende Bestandteile müssen im Antrag enthalten sein: 

  • Präambel: Eine Einführung in das Design 
  • Titel: Ein einfacher Name für das Design 
  • Beschreibung: Eine ausführliche Erläuterung des Designs, etwaige Hintergrundinformationen und Querverweise. 
  • Anspruch: In Geschmacksmusterpatenten ist nur ein einziger Anspruch zulässig 
  • Offenlegung von Zeichnungen: Schwarzweißfotos oder Zeichnungen mit schwarzer Tinte und auf weißem Papier. Die Fotos müssen ausreichend oft angeschaut werden, um den Artikel vollständig sichtbar zu machen. Oberflächenbeschattung  
  • Eid 
  • Bewerbungsdatenblatt ordnungsgemäß ausgefüllt. 
  • Gebührenübermittlung  

Sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird der Antrag einer Prüfung unterzogen, bei der die Vollständigkeit des Antrags sowie berücksichtigt wird Recherche zum Stand der Technik wird durchgeführt. Wenn die Anmeldung alle Zulassungs- und sonstigen Kriterien erfüllt, wird ein Geschmacksmuster erteilt.  

6 häufige Fehler Zu Vermeiden 

  1. Nichtübermittlung angemessener Ansichten: Im Gegensatz zu einem Gebrauchsmuster, bei dem lange Ansprüche und Beschreibungen die Erfindung zufriedenstellend detailliert beschreiben, bildet die Zeichnung den Kern eines Geschmacksmusterpatents. Die USPTO-Anforderungen betonen eindeutig eine Anmeldung mit möglichst vielen Ansichten, damit das Design vollständig offengelegt wird. 
    Die Einreichung von Vorder-, Links-, Rechts-, Rück-, Ober- und Unteransichten des Designs ist obligatorisch. Sie dürfen nur dann weggelassen werden, wenn zwei Ansichten spiegelbildlich zueinander sind. 
    Schnittansichten sind nur dann zulässig, wenn sie dazu beitragen, die Gestaltungselemente deutlich hervorzuheben. Es wird dringend empfohlen, die optionalen Perspektivansichten einzubeziehen, da diese durch die Darstellung des Erscheinungsbilds und der Form dreidimensionaler Designs für mehr Klarheit sorgen. 
    Zwei perspektivische Ansichten werden als ausreichend angesehen, wobei eine die Oberseite, die Vorderseite und die Seite des Objekts zeigt, während die andere die Unterseite, die Rückseite und die gegenüberliegenden Seiten zeigt.
  2.  Fehlende Oberflächenschattierung: Das Ausdrücken der Konturen und des Charakters aller Oberflächen in der Zeichnung durch Oberflächenschattierung ist eine vom USPTO für Designpatentanmeldungen vorgeschriebene Vorgabe. 
    Eine fehlerhafte oder unangemessene Oberflächenschattierung ist ein Grund für die Ablehnung des Antrags gemäß 35 USC 112. Denken Sie daran, die Oberflächenschattierung zu verwenden, wenn Sie zwischen festen und offenen Bereichen des Designs unterscheiden. 
    Verwenden Sie keine einfarbige schwarze Oberflächenschattierung, es sei denn, Sie stellen einen Farbkontrast dar oder die Farbe ist schwarz. Wenn Sie der Zeichnung nach der Einreichung eine Oberflächenschattierung hinzufügen, wird sie als neue Sache betrachtet und führt zu Verzögerungen bei der Patenterteilung.  
  3. Versäumnis, unterbrochene Linien zu verwenden: Gestrichelte Linien stellen die Umgebung dar, in der das Design verwendet wird, und sind nicht Teil des beanspruchten Designs. 
    Sie dienen nur zur Veranschaulichung und müssen immer beigefügt werden, um den Gegenstand der Verkörperung zu zeigen, wenn der Anspruch nur auf die Oberflächenverzierung des Geschmacksmusters gerichtet ist. Gebrochene Linien, die das Anspruchsdesign beeinträchtigen oder schwerer als das beanspruchte Design sind, können ein Grund für die Ablehnung sein.  
  4. Einschließlich mehrerer Designausführungen: Ein Geschmacksmuster darf nur einen Anspruch enthalten, der sich auf die dekorative Gestaltung des Artikels bezieht. Eine Geschmacksmusteranmeldung mit mehreren unterschiedlichen Designvarianten wird unter der Einschränkungsanforderung angezeigt. 
    Der Anmelder wird dann aufgefordert, ein einziges Design auszuwählen und einzureichen, das für die Zwecke der Patentanmeldung verfolgt werden soll. Die nicht gewählten Geschmacksmuster können vom Anmelder gesondert eingereicht werden. Geschieht dies nicht, werden sie verlassen und stehen der Öffentlichkeit zur Verfügung.  
  5. Übermäßig detaillierte Zeichnungen: Bei Geschmacksmusteranmeldungen ist es schwierig, die Grenze zwischen zu wenig und zu viel zu ziehen. Es ist möglicherweise nicht erforderlich, zu viele Details in die Zeichnung aufzunehmen, um den dekorativen Aspekt des Entwurfs zu veranschaulichen. Dies kann zu Ablehnungen durch das Patentamt führen. 
    Auch im Falle eines Verstoßes kann sich dies als kostspieliger Fehler erweisen. Ihr Geschäftskonkurrent muss nur einige der vielen in Ihrem Patent aufgeführten Details weglassen und gleichzeitig die allgemeinen Merkmale des Designs beibehalten, um das Produkt nachzubilden, ohne Ihr Design zu verletzen. Daher ist es sinnvoll, sich in den Zeichnungen an die wesentlichen Gestaltungsmerkmale zu halten.  
  6. Den Herstellungsartikel nicht offenlegen: Wenn in einer Designpatentanmeldung der Herstellungsartikel, der das Design tragen soll, nicht erwähnt wird, kann sie abgelehnt werden.  

Zusammenfassung

Da sich die Verbraucher zu Produkten mit schickem Erscheinungsbild hingezogen fühlen, sind Unternehmen auf der Suche nach Innovationen sowohl im Design als auch im Hinblick auf den Nutzen. Diesem Trend folgend ist ein starker Anstieg der Designanmeldungen zu verzeichnen.  
Da nun grafische Benutzeroberflächen (GUI) für Designpatente in Frage kommen, können wir nur mit einem Anstieg ihrer Beliebtheit rechnen. Wie bereits erwähnt, sind Designpatente schneller zu erhalten und deutlich günstiger als Gebrauchsmuster.  
Die Einreichung einer fehlerhaften Anmeldung macht jedoch beide Vorteile zunichte und macht das Patentverfahren sowohl teuer als auch zeitaufwändig. Eine einfache Möglichkeit, dies zu verhindern, besteht darin, die Dienste eines zu beauftragen Expertenunternehmen mit umfassender Kenntnis des Anmeldeverfahrens für Geschmacksmusterpatente.  
Angesichts der strengeren Regeln bei der Anmeldung eines Geschmacksmusters ist es wirtschaftlich sinnvoll, die Kompetenz und das Fachwissen eines Fachmanns an Ihrer Seite zu haben. Wählen Sie ein Unternehmen, das Ihre Vision versteht und umfassende Dienstleistungen von der Gründung bis zur Fertigstellung bietet.  

Über TTC

Wir haben immer wieder den Wert neuer Technologien erkannt, die von unserem hochqualifizierten Führungsteam mit Erfahrung als Profis umgesetzt werden. Wie die IP-Experten, die wir befähigen, ist auch unser Entwicklungsdrang grenzenlos. Wir IMPROVISIEREN, ANPASSEN und IMPLEMENTIEREN auf strategische Weise.

TT-Berater bietet eine Reihe effizienter und qualitativ hochwertiger Lösungen für Ihr geistiges Eigentumsmanagement von

und vieles mehr. Wir bieten sowohl Anwaltskanzleien als auch Unternehmen in vielen Branchen schlüsselfertige Lösungen an.

Kontakt
Artikel empfehlen
TOP

Fordern Sie einen Rückruf an!

Vielen Dank für Ihr Interesse an TT Consultants. Bitte füllen Sie das Formular aus und wir werden uns in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen

    Pop-up

    ENTSPERREN SIE DIE KRAFT

    Von Ihrem Ideen

    Erweitern Sie Ihr Patentwissen
    Exklusive Einblicke erwarten Sie in unserem Newsletter

      Fordern Sie einen Rückruf an!

      Vielen Dank für Ihr Interesse an TT Consultants. Bitte füllen Sie das Formular aus und wir werden uns in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen