Was gilt bei der Patentanmeldung als „Stand der Technik“?

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„Stand der Technik“ (auch bekannt als Hintergrundkunst oder Stand der Technik) is ein Begriff im Patentrecht zur Abwicklung, Integrierung, Speicherung und is eine das Üblichste Gründe von Ablehnungion der Patentanmeldung's Ansprüche von dem Patent Büros. So, es ist sehr wichtig zu verstehen der Begriff „Stand der Technik“, insbesondere für die Anmelder eines Patents. 

Inhaltsverzeichnis

Was ist a Stand der Technik? 

Als Stand der Technik gelten alle Beweise oder Belege in irgendeiner Form (schriftlich oder mündlich), die zeigen, dass Ihre Erfindung bereits vor dem effektiven Anmeldetag einer Patentanmeldung bekannt war oder vor dem Datum der Erfindung. 

Der Stand der Technik wird vom Prüfer im Rahmen des Patenterteilungsverfahrens analysiert, um zu zeigen, dass die Erfindung neu und nicht offensichtlich ist, was die beiden wichtigsten Kriterien für den Erhalt von Patentrechten sind. Gemäß den US-Patentgesetzen können keine Patentrechte gewährt werden, wenn die Erfindung nicht neu oder offensichtlich ist. 

  1. Gemäß US-Recht 35 USC 102, Ein Anmelder kann die Patentrechte nicht erhalten, wenn „die beanspruchte Erfindung vor dem effektiven Anmeldetag der beanspruchten Erfindung patentiert, in einer gedruckten Veröffentlichung beschrieben oder öffentlich genutzt, verkauft oder auf andere Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde“.  
  2. Gemäß 35 USC 103 kann ein Anmelder die Patentrechte nicht erhalten, wenn „die Unterschiede zwischen der beanspruchten Erfindung und dem Stand der Technik so groß sind, dass die beanspruchte Erfindung als Ganzes vor dem tatsächlichen Anmeldetag der beanspruchten Erfindung für eine Person offensichtlich gewesen wäre.“ über normale Fachkenntnisse auf dem Gebiet verfügen, auf das sich die beanspruchte Erfindung bezieht.“ 

Was gilt als Stand der Technik?

Die meisten Leute denken, dass sich der Stand der Technik nur auf bestehende Produkte und erteilte Patente beschränkt. Im Gegenteil, der Stand der Technik beschränkt sich nicht nur auf Produkte und erteilte Patente, sondern auf jedes Dokument, das öffentlich zugänglich ist, sei es ein erteiltes Patent, eine Patentanmeldung oder eine Nicht-Patentreferenz, die am oder vor dem heutigen Tag existiert Die Recherche wird durchgeführt oder das wirksame Anmeldedatum, das die Hauptaspekte der Erfindung abdeckt, wird als Stand der Technik betrachtet.  

Zum Stand der Technik können Präsentationen auf einer öffentlichen Veranstaltung (z. B. einer Konferenz), die Verwendung der Erfindung (z. B. eine Demonstration), eine bereits eingereichte Patentanmeldung, Forschungsarbeiten, Abschlussarbeiten, Standards, White Papers, E-Mails, Gespräche, Newsletter, Produkte, Artikel und Videos gehören , Blogposts, jegliche Internetpublikationen usw.  

Wo kann man nach dem Stand der Technik suchen?

Zur Identifizierung des Standes der Technik (Patent-/Nicht-Patent-Zitate) können verschiedene kostenpflichtige und/oder unbezahlte Datenbanken genutzt werden. Einige dieser beliebten Datenbanken sind: Orbit, Derwent, XLSCOUT, Patsnap, Lens.org, Google Patents, Google, IEEE, Google Scholar, IETF-Standards, 3GPP-Standards, ETSI, Espacenet, J-platpat, KIPRIS, CNIPA usw.  

Abhängig von den Datenbanken gibt es zahlreiche Möglichkeiten, nach dem Stand der Technik zu suchen. Eine Methode wäre eine automatisierte Suche (zum Beispiel in XLSCOUT – KI-basiertes Modul), bei dem entweder der erfinderische Absatz oder die formulierten Anspruchselemente/-merkmale eingegeben werden und ein künstliches intelligentes Modul von dort aus übernimmt, um alle verwandten/relevanten/nächstmöglichen Stand der Technik zu identifizieren. 

Als nächstes können wir manuelle Suchen durchführen, indem wir Suchzeichenfolgen/-abfragen/-strategien erstellen, die alle wichtigen/verwandten Schlüsselwörter/-phrasen der Erfindung verwenden. Diese können uns außerdem dabei helfen, wichtige Rechtsnachfolger/Erfinder und/oder wichtige Patentklassifizierungen im Zusammenhang mit der Erfindung zu identifizieren, die bei der Entwicklung weiterer Recherchestrategien verwendet werden können. 

Wir können auch nach weiterem verwandten Stand der Technik suchen, der zu einem identifizierten relevanten Stand der Technik vorhanden/zitiert ist. Darüber hinaus verfügen alle diese Datenbanken meist über ihre eigene Syntax/Methoden zur Erstellung von Suchstrategien.  

Wenn der Kunde außerdem bereits über einige Patente/Produkte/Veröffentlichungen zu derselben Technologie verfügt, können diese Referenzen/Zitate identifiziert werden und dabei helfen, die Suche entsprechend zu steuern, um den nächstmöglichen Stand der Technik zu finden. 

Was gilt nicht als Stand der Technik?

  • Alle Informationen oder Patentanmeldungen, die nach dem Anmeldetag Ihrer Anmeldung öffentlich bekannt gegeben werden, gelten nicht als relevanter Stand der Technik.  
  • Damit eine Veröffentlichung als Stand der Technik gilt, muss sie eine „ermöglichende Offenlegung“ bieten.  
  • Einige aufgegebene Patentanmeldungen bleiben möglicherweise vertraulich und können nicht als Stand der Technik verwendet werden. Beispielsweise werden einige vorläufige Patentanmeldungen, die nicht in nicht vorläufige Anmeldungen umgewandelt werden, nie veröffentlicht und sind daher nicht öffentlich zugänglich. Solche Anmeldungen können nicht als Stand der Technik verwendet werden. 
  • Geschäftsgeheimnisse sind von Natur aus vertraulich und können nicht als Beweis für den Stand der Technik verwendet werden. 
  • Vertrauliche Offenlegungen/Dokumente können nicht als Stand der Technik verwendet werden, wenn Informationen im Rahmen einer Vertraulichkeitsverpflichtung weitergegeben werden, beispielsweise durch die Unterzeichnung einer Geheimhaltungsvereinbarung (NDA). 

Was tun, wenn Sie einen Stand der Technik finden? 

„Nur Gott wirkt aus dem Nichts. Der Mensch muss mit alten Elementen arbeiten.“ – Oberster Richter Markey betrachtete alle Erfindungen als Kombinationen alter Elemente.  

Für jede Erfindung gibt es immer einen Stand der Technik. Die Erteilung Ihrer Patentanmeldung hängt jedoch von der Differenz Ihrer Erfindung zum bestehenden Stand der Technik ab. Wie bereits erwähnt, gibt es zwei Hauptkriterien für die Erteilung einer Patentanmeldung. Erstens muss die Erfindung sein neu (oder „Roman“). Zweitens muss Ihre Erfindung sein erfinderisch (oder „nicht offensichtlich“." ). Es ist die Pflicht des Anmelders, das Patentamt über den bekannten Stand der Technik zu informieren. 

Wenn jedoch eine Rechercheanalyse zum Stand der Technik zu dem Stand der Technik oder Zitaten führt, die der Erfindung ähneln oder zur Offensichtlichkeit der Erfindung führen oder die Neuheit der Erfindung in Frage stellen; Der Erfinder muss möglicherweise ändern oder ändern seine Erfindung.  

  • Konkurrierende frühere Künste 

Wir sind uns bewusst, dass Erfindungen eine Lösung für ein bestehendes Problem darstellen und dass es für ein einzelnes Problem mehr als eine mögliche Lösung geben kann. Diese Dokumente enthalten die Lösung für Ihre Erfindung und fungieren als konkurrierender Stand der Technik. Sie können einen großen Einfluss darauf haben, Ihre eigene Erfindung so zu ändern, dass sie neu/neu ist. 

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Wir haben immer wieder den Wert neuer Technologien erkannt, die von unserem hochqualifizierten Führungsteam mit Erfahrung als Profis umgesetzt werden. Wie die IP-Experten, die wir befähigen, ist auch unser Entwicklungsdrang grenzenlos. Wir IMPROVISIEREN, ANPASSEN und IMPLEMENTIEREN auf strategische Weise.

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