Kriterien für die Eintragung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters
Es gibt drei Elemente, um sicherzustellen, dass ein beanspruchtes Geschmacksmuster die Kriterien des EUIPO erfüllt:
- Design-Kriterien
- Neuheit und individueller Charakter
- Vertretung
Design-Kriterien
Ein Design kann nur dann eingetragen werden, wenn dieses Design auf ein bestimmtes Produkt angewendet wird. Ein Design, das nicht auf ein Produkt angewendet wird, kann nicht registriert werden. Beispielsweise darf die bloße Darstellung eines Zick-Zack-Musters auf einem weißen Blatt nicht registriert werden. Aber das gleiche Zick-Zack-Muster kann bei der Anwendung auf einer Flasche registriert werden. Es besteht kein Schutz, bis ein Design auf ein Produkt angewendet wird. Wenn das Produkt zerlegt und wieder zusammengebaut werden kann, gelten diese Teile ebenfalls als Produkt und jedes darauf angebrachte Design kann eingetragen werden.
Das Design sollte nicht gegen die öffentliche Ordnung und bestimmte Standards verstoßen. Jegliche Darstellung oder Förderung von Gewalt oder Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung darf vom EUIPO nicht registriert werden.
Neuheit und individueller Charakter
Ein Design darf nur dann eingetragen werden, wenn es neuartig ist und Eigenart besitzt. Ein Design gilt als neu, wenn zuvor kein identisches Design offenbart wurde. Wenn zwei Designs wesentliche Ähnlichkeiten aufweisen und sich nur in unwesentlichen Details unterscheiden, werden sie dennoch als identisch angesehen. Daher sollte sich das zu schützende Design von früheren Designs unterscheiden, was den individuellen Charakter des Designs definiert.
Vertretung
Der Zweck der Darstellung besteht darin, alle Merkmale des Geschmacksmusters darzustellen, das ein Anmelder schützen möchte. Ein Anmelder muss sicherstellen, dass die Merkmale Ihres Geschmacksmusters so umfassend wie möglich dargestellt werden, um den größtmöglichen Schutz für das Geschmacksmuster zu erhalten. Jedes im Design fehlende Detail, das vom Anmelder nicht ordnungsgemäß dargestellt wurde, wird als Fehler seinerseits gewertet.
Daher ist es wichtig, dass ein Antragsteller eine genaue und ordnungsgemäße Darstellung des Geschmacksmusters sorgfältig und gründlich vorlegt. Die Darstellungsqualität ist der wichtigste Faktor für den Designschutz.
In der Praxis muss die Qualität der Darstellung eine Verkleinerung oder Vergrößerung des Geschmacksmusters auf eine Größe von höchstens 8 cm x 16 cm ermöglichen, damit es im Bulletin für Gemeinschaftsgeschmacksmuster veröffentlicht und in das Register für Gemeinschaftsgeschmacksmuster eingetragen werden kann.
Richtlinien für die Einreichung eines GGM-Antrags
Zeichnungsansichten
Ein Antragsteller darf maximal bis zu einreichen Zehn verschiedene Ansichten zur Darstellung Ihres Designs: sieben geschützte Ansichten und drei nicht geschützte Ansichten. Hierzu können verschiedene Ansichten wie z. B. Draufsicht, Querschnitt, Perspektivansicht oder Explosionsansicht bereitgestellt werden.
Farben
Der Antragsteller muss bei der Erstellung der Darstellungen auf Einheitlichkeit achten. Wenn der Antragsteller Schwarz-Weiß-Darstellungen vorlegt, müssen alle Darstellungen Schwarz-Weiß-Darstellungen sein. Und wenn der Antragsteller farbige Darstellungen vornimmt, müssen alle Darstellungen farbig sein. Das EUIPO gestattet das Mischen von Farbtypen, z. B. die Einreichung von zwei Ansichten in Schwarzweiß und zwei in Farbe für dasselbe Geschmacksmuster.
Hintergrund
Bei der Erstellung der Darstellung für Ihren Entwurf ist darauf zu achten, dass die Darstellung einen neutralen Hintergrund hat und nichts anderes als das Motiv enthält. Das Design sollte sich deutlich vom Hintergrund unterscheiden.
Identifiers
Es gibt bestimmte Bezeichner, die verwendet werden sollten, um verschiedene Aspekte des Designs darzustellen. Einige dieser Kennungen sind:
- Gebrochene Linien – Angabe von Elementen, die nicht Teil des beanspruchten Geschmacksmusters sind und für die kein Schutz beantragt wird.
- Durchgehende Linien - Angabe der Teile/Merkmale des beanspruchten Geschmacksmusters, für die Schutz beantragt wird
- Farbschattierung und Unschärfe – Mehrere Funktionen vom Schutz ausschließen
- Trennungen - Dies weist darauf hin, dass die genaue Länge des Geschmacksmusters nicht beansprucht wird
Diese Indikatoren sind selbsterklärend. In den Entwurfsansichten dürfen keine erläuternden Texte, Hinweise, Formulierungen oder zusätzliche Symbole verwendet werden.
Nationaler oder europaweiter Schutz?
Ebenso wie Gebrauchsmuster sind auch Geschmacksmuster in den Staaten durchsetzbar, in denen die Anmeldung erfolgt ist. Abhängig von der Kommerzialisierungsstrategie einer Person muss sie entscheiden, ob sie für einen oder mehrere bestimmte Staaten einen Antrag stellt oder in allen EU-Mitgliedstaaten Schutz beantragt.
Die Entscheidung kann sich am Geschäftsbereich des Bewerbers orientieren. Handelt es sich bei dem Geschäftsgebiet um ein einziges Bundesland, ist es sinnvoll, nur für ein Bundesland zu beantragen. Wenn das Geschäft jedoch in mehr Staaten betrieben wird oder eine Ausweitung des Geschäfts geplant ist, muss die Entscheidung über die Einreichung entsprechend getroffen werden. Im Falle einer Anmeldung nur für einen einzigen Staat gilt das ausschließliche Recht nur für diesen Staat. Der Antragsteller kann niemanden daran hindern, es in anderen EU-Ländern zu kopieren.
RCD-Vorteile
- RCDs haben eine längere Schutzdauer.
- Sie genießen Schutz in verschiedenen Mitgliedstaaten und bestimmten Nichtmitgliedstaaten der EU.
- Obwohl sie in verschiedenen Staaten geschützt sind, unterliegen sie einem einzigen Rechtssystem und bieten somit einen starken und einheitlichen Schutz in der gesamten Europäischen Union.
- Die Registrierung eines RCD ist ein sehr einfacher und schneller Prozess. Es handelt sich um eine Anwendung, eine Sprache und eine Datei zur Systemverwaltung.
- Darüber hinaus bietet es die Möglichkeit, mehrere Designs in einer einzigen Anwendung zu schützen.
- Die Anmeldegebühr ist sehr gering. Noch weniger ist es, mehrere Geschmacksmuster eintragen zu lassen.
- Für die Anfertigung einer Übersetzung fallen keine Kosten an.
EUIPO oder WIPO?
Es gibt zwei Möglichkeiten, ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster eintragen zu lassen. Ein Antragsteller kann sich direkt an das EUIPO wenden oder sich an das Internationale Büro wenden Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) In diesem Fall müssen Sie die Europäische Union benennen.
Auch wenn der Antrag über die WIPO eingereicht wird, wird der Antrag vom EUIPO geprüft.
Formale Anforderungen
Während der Prüfung geht ein Prüfer den Antrag durch, um eine Formalitätenprüfung durchzuführen. Stellt der Prüfer während der Prüfung ein Problem fest, muss der Prüfer das Problem dem Antragsteller oder seinem Vertreter mitteilen. Für die Stellungnahme zum Einspruch des Prüfers wird dem Anmelder/Anmeldervertreter eine Frist von zwei Monaten eingeräumt. Diese Frist kann auf Antrag gemäß dem Verfahren des EUIPO verlängert werden.
Im Allgemeinen genehmigt das EUIPO automatisch den ersten Verlängerungsantrag. Im Falle einer sukzessiven Verlängerung ist eine entsprechende Begründung und Begründung anzugeben. Wenn der Prüfer zufrieden ist, kann dem Antrag stattgegeben werden.
Wenn das vom Prüfer aufgeworfene Problem nicht zu seiner Zufriedenheit gelöst wird, hat der Prüfer das Recht, die Eintragung der betreffenden Geschmacksmusteranmeldung insgesamt oder, im Falle einer Sammelanmeldung, teilweise abzulehnen die Entwürfe. Ist der Bewerber mit der Entscheidung des Prüfers nicht einverstanden, hat er das Recht dazu Berufung vor Gericht einlegen.
Kosten eines Geschmacksmusters
Die Anmeldung eines Patents kann ein kostspieliger Prozess sein. Ein Anmelder muss sich darüber im Klaren sein, wie viel ein Geschmacksmuster kostet. Die Kosten können ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung sein, ob ein Patent angemeldet werden soll oder nicht; und welche Art von Patent angemeldet werden soll. Um die Frage zu beantworten, wie hoch Geschmacksmusterpatente sind, kann man sie so beschreiben, dass in jedem Staat unterschiedliche Kosten für verschiedene Phasen anfallen, angefangen von der Patentanmeldung bis zur Erteilung des Patents.
US
In den USA muss ein Anmelder zusammen mit der Anmeldung eines Geschmacksmusters die Gebühr für die Anmeldung eines Geschmacksmusters, die Prüfungsgebühren und die Recherchegebühr zahlen. Für kleine Unternehmen werden alle diese Gebühren um die Hälfte reduziert. Und für Kleinstunternehmen betragen alle Gebühren ein Viertel der regulären Gebühren.
Ein Antragsteller kann die genauen Gebühren für die verschiedenen Phasen auf der offiziellen Website des USPTO erfahren. Klicken Sie auf den Link, um die Gebührenstruktur zu überprüfen – Patentgebühren
Bei Gebrauchsmustern fallen häufig Aufrechterhaltungsgebühren an. Aber gibt es auch bei Geschmacksmusterpatenten Aufrechterhaltungsgebühren? Um dies zu beantworten, sind nach der Erteilung eines Geschmacksmusters keine Aufrechterhaltungsgebühren für die Aufrechterhaltung des Patents erforderlich. Sie bleibt bis zu ihrem Ablauf in Kraft. Auch die Zweifel an der Gültigkeitsdauer eines Geschmacksmusters können dadurch ausgeräumt werden, dass bei Geschmacksmustern, wie oben erläutert, keine Aufrechterhaltung erforderlich ist.
Europa
Die Eintragung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters ist günstiger als die Eintragung eines Geschmacksmusters in den USA. Im Vergleich zu den USA ist sogar der Zeitraum für die Gewährung eines Zuschusses kürzer. Dies geschieht, um es einem Antragsteller zu ermöglichen, das Design schnell für die Kommerzialisierung zu nutzen.
Für die Anmeldung eines eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters (RCD) fallen drei Arten von Gebühren an: Registrierungs-, Veröffentlichungs- und Aufschubgebühren.
Die genauen Gebühren für die verschiedenen Phasen kann ein Antragsteller auf der offiziellen Website des EUIPO erfahren. Klicken Sie auf den Link, um die Gebührenstruktur zu überprüfen – Designgebühr
Um Ihr Design in Europa besser zu schützen und den von Ihnen benötigten Schutzumfang zu erweitern, kann ein Anmelder mehrere Designpatentanmeldungen einreichen, die jeweils einen anderen Umfang eines Designs abdecken. Die Gebührenstruktur ist in Europa sehr kostengünstig und die Gebühren für zusätzliche Designs sind geringer.
Die zu zahlenden Gebühren hängen von zwei Faktoren ab:
- Ob die Designanmeldung ein Design oder mehr als ein Design beansprucht
- Ob die Veröffentlichung von Geschmacksmustern verschoben wird oder nicht.
Die Struktur der Designgebühren lässt sich wie folgt erklären:
- Eine Grundgebühr für ein einzelnes Design
- Bei mehreren Designs gilt die gleiche Grundgebühr für das erste Design
- Eine ermäßigte Gebühr für das zweite bis zehnte Design
- Eine weitere Gebührenermäßigung pro Design, ab dem elften Design.
Das genaue Honorar kann anhand der Anzahl der Designs und ggf. einer eventuellen Aufschiebung berechnet werden. Die bemerkenswerten Unterschiede zwischen europäischen eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmustern und US-amerikanischen Geschmacksmusterpatenten sind unten aufgeführt: