Was sind Designpatente und wie erhält man sie?

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Einleitung

Patente sind eine Form von immateriellem Eigentum, das dem Eigentümer das ausschließliche Recht einräumt, das Patent oder die patentierte Erfindung zu nutzen/verkaufen/lizenzieren. Patente werden weiter in Gebrauchspatente, Designpatente und Pflanzenpatente unterteilt.

Gebrauchsmuster werden für eine neuartige Erfindung gewährt, die einen gewissen Nutzen und eine gewisse Funktion hat. Designpatente werden ausschließlich auf der Grundlage eines neuen Designs erteilt, ohne darüber nachzudenken, ob das Design einen Nutzen hat oder nicht. Pflanzenpatente werden einem Antragsteller erteilt, der eine neue Pflanzensorte erfunden hat. 

Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Designpatent? 

A Geschmacksmuster hat im Bereich der Patente eine große Bedeutung. Es schützt ein neues und originelles Zierdesign, das auf einen Artikel aufgebracht wird. Ein Geschmacksmuster schützt die visuellen Eigenschaften, die Konfiguration und die Oberflächenverzierung eines Artikels.  

Ein patentrechtlich geschütztes Design kann in Teilen oder geschützt werden. Zum Beispiel – Es gibt eine Flasche A. A hat einen Körper B und eine Mütze C. Der Patentanmelder kann entweder eine einzige Patentanmeldung für die gesamte Flasche einreichen oder eine separate Patentanmeldung für beide B und C. Wenn wir in einfacher Sprache über die Definition des Geschmacksmusterpatents sprechen: 

  • Es geht um den Schutz des zwei- oder dreidimensionalen Erscheinungsbilds des Artikels und nicht um funktionelle oder strukturelle Merkmale. 
  • Das Erscheinungsbild ergibt sich aus den Merkmalen wie Form, Linien, Konturen, Textur, Farben und/oder Material des Artikels selbst und/oder seiner Verzierung. 

Darüber hinaus sind die Kosten für Geschmacksmuster im Vergleich zu Gebrauchsmustern vergleichsweise geringer und können leicht erworben werden. 

Der entscheidende Punkt, über den sich ein Anmelder vor der Einreichung Gedanken machen sollte, ist, ob der Wert der Erfindung in ihrer Funktionalität oder ihrem Aussehen liegt. Es ist möglich, dass das Design eines Produkts auch einen Nutzen hat. Das Design kann zu einer Steigerung der Effizienz eines Objekts führen. Wenn ein Patentanmelder jedoch ein Geschmacksmuster anmeldet, erhält er nur Schutz für das visuelle Design und nicht für seinen Nutzen. Für die Gebrauchstauglichkeit des Designs kann eine gesonderte Gebrauchsmusteranmeldung eingereicht werden.  

Zum BeispielWenn der Antragsteller der Meinung ist, dass für ein bestimmtes Produkt allein ein neues Design einen wirtschaftlichen Wert hat, wäre die Einreichung eines Designpatents für den Antragsteller von Vorteil, da die Erlangung eines Designpatents sowohl kostengünstiger als auch ein schneller Prozess ist. Die Erteilung eines Geschmacksmusters für ein Produkt erhöht auch den Marktwert des Produkts.  

Der Gegenstand der Geschmacksmusteranmeldung betrifft: 

  • Konfiguration oder Form eines Artikels 
  • Die auf einen Artikel aufgebrachte Oberflächenverzierung, oder 
  • Die Kombination aus Konfiguration und Oberflächenverzierung. 

In den USA kann davon ausgegangen werden, dass ein Artikel ein Design aufweist, wenn das Design so ist, dass das Produkt ohne das Design nicht definiert werden kann. Das Design muss Teil des Produkts und untrennbar mit dem Produkt verbunden sein. Dieses Design muss ein eindeutiges Muster sein. Dieses Muster kann in ein herstellbares Produkt eingraviert, gedruckt oder geätzt werden. 

In der Europäischen Union (EU) wird ein Design als Gemeinschaftsgeschmacksmuster bezeichnet. Es gibt zwei Arten von Gemeinschaftsgeschmacksmustern: eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster (RCD) und nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster (UCD). Wie ein US-Geschmacksmuster schützt auch ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster das Erscheinungsbild des gesamten oder eines Teils eines Produktdesigns im Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Das Design des Produkts muss auf dem Vorhandensein von Linien, Konturen, einer oder mehreren Farben, verschiedenen Formen, Texturen, Gravuren und/oder dem Material des Produkts selbst und/oder seiner Verzierung beruhen. Im Gegensatz zu US-Geschmacksmusterpatenten kann ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster auch für Baupläne, Architekturpläne, Innenarchitekturen, Landschaftsentwürfe usw. angemeldet werden. 

Eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster 

Ein eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster ist ein vom EUIPO einem Anmelder des Gemeinschaftsgeschmacksmusters gewährtes Recht zum Schutz seines Geschmacksmusters und verleiht ihm das ausschließliche Recht, Artikel zu verwenden, zu verkaufen, herzustellen, anzubieten, zu importieren, zu exportieren oder zu lagern, die das geschützte Geschmacksmuster enthalten. Damit ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster als eingetragen gilt, muss das Geschmacksmuster bei einem Amt für geistiges Eigentum registriert werden, um wirksam zu werden. 

Jede Person, die das Design ohne Lizenz oder vorherige Zustimmung des Eigentümers des RCD kommerziell nutzt, gilt als Verstoß gegen das Design und kann bestraft werden. 

Nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster 

Ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster ist ein vom EUIPO gewährtes Recht, um andere Parteien außer dem Eigentümer daran zu hindern, das Geschmacksmuster kommerziell zu nutzen. Dies gilt nur, wenn die Nutzung des Designs durch den Dritten durch Nachahmung des nicht eingetragenen Designs erfolgt.  

Es wird nicht als Verstoß gewertet, wenn das Design unabhängig von einem sekundären Designer erstellt wurde. Wenn der Zweitdesigner nachweist, dass er keine Vorkenntnisse über das geschützte Design hatte, liegt kein Verstoß vor.  

Eine UCD erhält Schutz ab dem Tag ihrer Erstellung. Es ist keinerlei formelle Registrierung erforderlich. Sowohl RCDs als auch UCDs genießen den gleichen Umfang und das gleiche Schutzniveau. Der einzige Faktor, der für ihren Schutz erforderlich ist, ist die Neuheit, Originalität und Zierlichkeit. 

Bei der Anmeldung eines Geschmacksmusters muss darauf geachtet werden, dass für den beanspruchten Teil durchgezogene Linien und für den nicht beanspruchten Teil gestrichelte Linien gezeichnet werden. Wenn sich ein Design beispielsweise nur auf die Rillen einer Flasche bezieht, müssen Rillen in durchgezogenen Linien und die Flasche in gestrichelten Linien gezeichnet werden. Dies geschieht, um den Schutzumfang des Designs festzulegen.  

Ein Antragsteller kann ein Geschmacksmuster für physische Produkte wie Mobiltelefone, Flaschen, Schuhe, Bohrmaschinen, Zahnbürsten usw. sowie für virtuelle Produkte wie eine grafische Benutzeroberfläche (GUI), grafische Symbole und eine grafische Darstellung des Layouts eines Geräts beantragen Handy-Anwendung. 

Jedes eingetragene oder nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster genießt in allen Mitgliedstaaten der EU und auch in einigen Nicht-EU-Mitgliedstaaten Schutz. Alle EU-Mitgliedstaaten sind Mitglieder des EPA (Europäisches Patentamt).  

Nicht-EU-Mitglieder, die Teil des EPA sind, sind: Albanien, Island, Liechtenstein, Monaco, Nordmazedonien, Norwegen, San Marino, Serbien, die Schweiz, die Türkei und das Vereinigte Königreich.

Tennisschuhe (USD904737S1)

Fahrzeug als Everkörpert in einem Motor & Toy Car (USD552513S1)

Mischflasche (USD840186S1)

Reifenprofile (008928337-0001)

Mediengerät (USD516576S1)

Laptop Cölen PAnzeigen (008326805-0029)

Mit Display (USD385870S)

Jeans (001865569-0003)

Gesetzliche Verpflichtungen 

In verschiedenen Staaten regeln unterschiedliche Gesetze den Schutz von Designs. In den USA kann ein Antragsteller seine Designs schützen, indem er eine exklusive Lizenz erhält 35 USC (§§ 171 – 173). Aufgrund dieser Bestimmungen kann jeder, der ein neues, originelles und dekoratives Design für einen Artikel erfindet, ein Designpatent für einen Zeitraum von erhalten 14 Jahre (sofern vor dem 13. Mai 2015 eingereicht) und 15 Jahre (falls am oder nach dem 13. Mai 2015 eingereicht) ab dem Tag der Erteilung des Antrags. „Neu“ bedeutet hier „neu“ im Lichte bereits existierender Künste; „Original“ bedeutet, dass das Design einzigartig und im Lichte der bereits vorhandenen Kunst nicht offensichtlich sein sollte; Das Design sollte einzigartig sein und darf kein bekanntes oder natürlich vorkommendes Objekt oder eine Person simulieren. Es ist kein Original. 

In der EU kann ein Anmelder sein Design schützen lassen, indem er eine ausschließliche Lizenz gemäß der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 zum Schutz von Gemeinschaftsgeschmacksmustern (CDR) erhält. 

Nicht erlaubt 

  • Themen, die jegliches Geschlecht, jede Religion, Rasse, Nationalität oder ethnische Gruppe beleidigen könnten. 
  • Ein Produkt mit natürlicher Form. 
  • Gegenstand ist eine Farbe als solche, bloße verbale Elemente, Musik, Klang, lebendes Produkt, jedes abstrakte Konzept usw.  

Einzigartigkeit und einzigartige Form sind weitere Anforderungen, die an ein Design gestellt werden. Das Erfordernis der Unterscheidungskraft entspricht den Neuheitskriterien gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates. 

Anforderungen an Zeichnungen 

Designpatente basieren nur auf dem Design. Es ist nicht erforderlich, ein Geschmacksmuster aufgrund seiner Nützlichkeit anmelden zu lassen. Die wichtigste Voraussetzung für die Eintragung eines Geschmacksmusters ist ein einzigartiges Design. Um dieses einzigartige Design zu zeigen, muss ein Antragsteller geeignete Designpatentzeichnungen erstellen, da diese Zeichnungen das wichtigste Element der Designpatentanmeldung sind. Jede Geschmacksmusteranmeldung muss Zeichnungen eines Produkts enthalten, die das einzigartige Design darstellen. Bei diesen Zeichnungen handelt es sich meist um eine zeichnerische Darstellung des Produkts samt Design. Einige Patentämter erlauben die Bereitstellung von Schwarzweißfotos des Produkts und einige Patentämter erlauben die Bereitstellung einer farbigen Darstellung des Produkts.  

Voraussetzungen:  

  • Zeichnungen oder Fotos müssen klar und vollständig sein. 
  • Der Schutzgegenstand sollte in den Designs durch durchgezogene/gestrichelte Linien klar definiert sein. 
  • Der Umfang des Designs sollte nicht der Vermutung überlassen werden.  
  • Zeichnungen sind gemäß den Vorgaben des Patentamtes anzufertigen. 
  • Im Falle der USA sollte das Design mit schwarzer Tinte auf weißem Papier erfolgen. Anstelle von Zeichnungen können auch Schwarzweißfotos verwendet werden. Farbfotos dürfen nur mit Genehmigung verwendet werden. 
  • Im Falle der EU kann auch ein Farbfoto verwendet werden, um ein Geschmacksmuster als eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster zu beanspruchen. Design im Rahmen der Erfindung muss ordnungsgemäß offengelegt werden.  
  • Design darf nichts anderes als das Produkt und das Design enthalten. Das Design muss auf weißem Papier gezeichnet oder dargestellt werden. 
  • Keine Kombination von Schwarzweißfotos mit Farbfotos in einer einzigen Anwendung. 
  • Konsistenz zwischen den Zeichnungen. 

Farbzeichnungen oder Farbfotografien 

Vom Anmelder eines US-Geschmacksmusters wird erwartet, dass er Entwürfe mit schwarzer Tinte auf weißem Papier vorlegt. Das USPTO ermöglicht es einem Antragsteller auch, in Designpatentanmeldungen farbige Zeichnungen oder Fotos bereitzustellen, die sich auf die Bedingung der Vorabgenehmigung durch das USPTO beziehen, indem er einen Antrag einreicht. Der Antragsteller muss begründen, warum er farbige Zeichnungen/Fotos zur Verfügung stellt. Wenn Sie zufrieden sind, kann das USPTO einem Patentanmelder die Verwendung farbiger Zeichnungen/Fotos gestatten. Ein solcher Antrag muss zusammen mit der entsprechenden Gebühr eingereicht werden. 

Beim Einreichen farbiger Zeichnungen/Fotos muss der Antragsteller einen Haftungsausschluss hinzufügen, wenn er der Ansicht ist, dass die Farbe nicht Teil des von ihm beanspruchten Geschmacksmusters ist. In Ermangelung eines Haftungsausschlusses jeglicher Art würde davon ausgegangen werden, dass die Farbe des Designs in der Patentanmeldung ein integraler Bestandteil des Designs ist. Ein Haftungsausschluss darf nur verwendet werden, wenn Farbfotos als formlose Zeichnungen eingereicht werden. 

Anders als in den USA akzeptiert das EUIPO farbige Zeichnungen oder Fotos in den Anmeldungen für Gemeinschaftsgeschmacksmuster, ohne dass eine Vorabgenehmigung per Antrag erforderlich ist und ohne dass Gebühren für die farbige Zeichnung oder das Foto anfallen. Ein Anmelder muss bei der Anmeldung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters keine formlose Einreichung der Zeichnungen einreichen. 

Wenn in einer Gemeinschaftsgeschmacksmusteranmeldung eine farbige Zeichnung oder ein Foto vorgelegt wird, ist die Farbe ein integraler und wichtiger Bestandteil des Geschmacksmusters. Das EUIPO bietet Schutz für das Design, wobei die Farbe ein integraler Bestandteil ist. Anders als in den USA wird die Bereitstellung eines Haftungsausschlusses für den Ausschluss von Farben aus dem Anwendungsbereich des Geschmacksmusters vom EUIPO nicht in Betracht gezogen. Wenn ein Antragsteller die Farbe nicht als wichtigen Teil seines Entwurfs ansieht, sollte er Zeichnungen in schwarzen Linien oder auf weißem Papier vorlegen. 

Einspruchsgründe des Prüfers für Zeichnungen: 

  • Die Anmeldung enthält eine inkonsistente Darstellung der Zeichnungen für das beanspruchte Design. 
  • Zeichnungen/Fotos sind unklar. 
  • Die bereitgestellten Bilder enthalten Darstellungen von Objekten, die nicht dem beanspruchten Design entsprechen. 
  • Es liegen falsche Zeichnungen vor. 

Die Ansichten der Patentzeichnungen 

Damit der Prüfer den Umfang des Geschmacksmusters verstehen kann, muss ein Anmelder genügend Bilder bereitstellen, um das beanspruchte Geschmacksmuster vollständig offenzulegen.  

Anforderungen: 

  • Bei Bedarf sind Zeichnungen oder Fotos bereitzustellen, die verschiedene Ansichten des Entwurfs enthalten. Dies können Vorderansicht, Draufsicht, Unteransicht, Seitenansicht, Rückansicht und/oder jede andere Ansicht sein, die dabei helfen kann, das Design besser zu definieren. 
  • Ansichten, die keine zusätzlichen Informationen enthalten oder lediglich Duplikate voneinander sind, können weggelassen werden. Wenn beispielsweise die Vorderansicht und die Rückansicht Duplikate sind, kann anstelle der Bereitstellung beider Ansichten nur eine Ansicht zusammen mit einer in der Spezifikation geschriebenen Erklärung bereitgestellt werden, die angibt, dass die andere Ansicht identisch ist.  
  • Um ein beanspruchtes Geschmacksmuster richtig darzustellen, kann es erforderlich sein, eine Schnittansicht bereitzustellen. Die Bereitstellung einer Schnittansicht ist unter der Bedingung zulässig, dass die Schnittansicht keine funktionalen Merkmale oder internen Designs oder Strukturen zeigen darf, die nicht Teil des beanspruchten Designs sind. 
  • Während der Beanspruchung eines 3D-Entwurfs kann eine perspektivische Ansicht bereitgestellt werden, um das Erscheinungsbild des Entwurfs richtig darzustellen. 
  • Bei der Übermittlung einer perspektivischen Ansicht müssen die gezeigten Flächen nicht in anderen Ansichten dargestellt werden, wenn diese Flächen aus den anderen Ansichten klar erkennbar sind. 

Für uns 

USPTO betrachtet alle dekorativen Designs, visuellen Merkmale einschließlich Form oder Konfiguration des Artikels oder Produkts, grafische Benutzeroberflächen, Computersymbole und Schriftarten als Gegenstand des Schutzes als Design, wenn sie neuartig und originell sind. Es gibt einige Themen, die als nicht schutzwürdig gelten. Diese beinhalten: 

  • natürlich vorkommende/bekannte Person/Objekt 
  • Themen, denen dekorative Elemente fehlen 
  • Themen, die als Beleidigung einer Religion, Rasse, ethnischen Gruppe, eines Geschlechts oder einer Nationalität angesehen werden könnten 

In den USA, Ein gegenständliches Design gilt als neuartiges Design, wenn ein einzelnes bereits bestehendes/Stand der Technik kein Design offenbart, das in jeder materiellen Hinsicht mit dem gegenständlichen Design identisch ist. Im Designpatent-Verletzungstest, wie er vom Federal Circuit of US gelehrt wird, verglich der Federal Circuit of US „identisch in allen wesentlichen Belangen“ mit „im Wesentlichen gleich“. Somit kann das gleiche Design auch Stand der Technik für ein Subjektdesign sein. 

Für Europa 

In Europa, Geschmacksmuster werden durch das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) geschützt, das früher als Gemeinschaftsgeschmacksmustersystem des HABM bezeichnet wurde. Ein Anmelder kann sowohl eingetragene als auch nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster beantragen. 

Design-Patent-Nomenklatur 

Jeder Staat hat ein anderes Format zur Kategorisierung eines Geschmacksmusters. Beispielsweise beginnt die Nummer des Geschmacksmusters mit „D“ oder „Des“ in den USA. Jedes US-Geschmacksmuster hat eine siebenstellige Identifikation. Zum Beispiel - (Dnnnnnn, Wobei "N" ist eine Zahl von 0-9).  

Ein eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster hat eine 9-stellige Identifikation mit der Konfiguration nnnnnnnnn-mmmm, woher "N" und "M" sind Ziffern von 0-9. "N" gibt die Hauptdesignnummer an und "M" gibt die Nummer des erteilten Designs an. Um es klar zu definieren: Wenn eine Gemeinschaftsgeschmacksmusteranmeldung mit nur einem Geschmacksmuster eingereicht wurde und das Geschmacksmuster eingetragen wird, lautet die erteilte Nummer nnnnnnnnn-0001. Und wenn eine Gemeinschaftsgeschmacksmusteranmeldung mit mehreren Geschmacksmustern eingereicht wurde und das Mehrfachgeschmacksmuster unter derselben Anmeldung eingetragen wird, lautet die erteilte Nummer nnnnnnnnn-0001, nnnnnnnnn-0002, nnnnnnnnn-0003 usw. 

Wie lange sind Designpatente gültig? 

Die Dauer eines Geschmacksmusterpatents kann für einen Anmelder bei der Anmeldung eines Patents ein entscheidender Faktor sein. Die Erfindung eines Anmelders kann sowohl Gebrauchsmerkmale als auch Gestaltungsmerkmale aufweisen. Eine Dienstprogrammfunktion ist möglicherweise nach einigen Jahren nicht mehr nutzbar. Ein Antragsteller könnte also motiviert sein, ein Geschmacksmusterpatent zu erhalten. Daher ist es notwendig, die Laufzeit des Designpatents und die Laufzeit des Gebrauchspatents zu bestimmen.  

In den USA die Designpatente Das waren haben eine Lebensdauer von 14 Jahren ab dem Ausstellungsdatum (eingereicht vor dem 15. Dezember 2013) und haben eine Lebensdauer von 15 Jahren ab dem Ausstellungsdatum (falls am oder nach dem 15. Dezember 2013 eingereicht). Genau wie bei einem Gebrauchsmuster wird das Design nach Ablauf oder Ablauf der Gültigkeitsdauer eines Geschmacksmusters öffentlich zugänglich und jeder kann es ohne das Risiko einer Rechtsverletzung nutzen. Der Ablauf der Laufzeit eines Designpatents führt dazu, dass der Anmelder alle seine ausschließlichen Rechte an dem Design verliert. 

In Europa ist das Community Design, Entweder kann ein Geschmacksmuster vor der Vermarktung beim EUIPO registriert werden und ein eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster (RCD) erhalten oder es ohne Registrierung für die Vermarktung genutzt und als nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster (UCD) verwendet werden. 

Obwohl das EUIPO für RCDs und UCDs ähnliche Arten des Schutzes bietet, ist die Schutzdauer beider recht unterschiedlich. Ein Antragsteller muss seine Strategie sorgfältig auf der Grundlage der Lebensdauer des Designs festlegen, bevor er das Gemeinschaftsdesign kommerzialisiert. 

  • Ein eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster (RCD) erhält eine anfängliche Schutzfrist von 5 Jahren ab dem Anmeldetag. RCD kann in Zeiträumen von bis zu fünf Jahren erneuert werden maximal 25 Jahre. 
  • Ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster (UCD) erhält einen Schutz für die Dauer von drei Jahren ab dem Datum, an dem das Geschmacksmuster erstmals der Öffentlichkeit im Gebiet der Europäischen Union zugänglich gemacht wurde. Anders als beim RCD kann die Schutzdauer eines UCD nicht erneuert oder verlängert werden. 
Sr. Nr. Zuständigkeit Typ Bedingungen
1
US
Designpatent
14 Jahre ab dem Ausstellungsdatum (eingereicht vor dem 15. Dezember 2013) 15 Jahre ab dem Ausstellungsdatum (eingereicht am oder nach dem 15. Dezember 2013)
2
EP
Eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster (RCD)
Zunächst für einen Zeitraum von 5 Jahren und kann auf Antrag um jeweils 5 Jahre bis maximal 25 Jahre verlängert werden
Nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster (UCD)
Für einen Zeitraum von 3 Jahren ab dem Datum der ersten öffentlichen Zugänglichmachung im Hoheitsgebiet der EU. (Kein Anspruch auf Verlängerung)

Geschmacksmuster-Patentrecherche 

Ein von einem Designer entworfener Entwurf mag ihm neu und originell erscheinen. Es ist jedoch möglich, dass das gleiche Design bereits verwendet wird oder von jemand anderem angemeldet wurde. Um Zeit und Geld zu sparen, sollte ein Designer also versuchen, sicherzustellen, dass das Design patentierbar erscheint oder nicht. Es ist möglich, dass bei der Recherche festgestellt wird, dass sein modernes Design unbeabsichtigt ein bestehendes Designpatent verletzt. Dies kann entweder der Designer selbst tun oder er beauftragt jemanden mit der Suche nach der Patentierbarkeit. Die Suche sollte nicht nur auf die EU-Behörde beschränkt werden. Dabei sollte die gesamte Welt als alles, was irgendwo auf der Welt veröffentlicht wurde, berücksichtigt werden, bevor die Einreichung der bestehenden Anmeldung ein Hindernis für die Eintragung Ihres Geschmacksmusters darstellen kann. 

Eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster (RCD) 

Es ist eine recht häufige Frage, wie man Geschmacksmusterpatente überprüfen kann. Dies kann also durch die Verwendung verschiedener Datenbanken erfolgen, wie zum Beispiel: 

eSearch Plus 

eSuche VORTEILE ist ein Suchtool des EUIPO. Es bietet Zugriff auf die Datenbank des EUIPO mit eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmustern. Ein Benutzer kann anhand von Schlüsselwörtern, Klassifizierung, Erfindern, Anmeldern usw. nach eingetragenen Geschmacksmustern suchen und Ihnen dabei helfen, herauszufinden, ob jemand ein ähnliches Geschmacksmuster bei uns eingetragen hat. 

Designansicht  

Designansicht ist ein weiteres Suchtool des EUIPO. Es handelt sich um ein spezielles Tool, mit dem die Suche nach Geschmacksmustern mithilfe verschiedener Suchfelder wie Klassifizierung, Schlüsselwörter, Erfinder, Anmelder, Datumsbeschränkung usw. durchgeführt werden kann. Es ermöglicht die Überprüfung von Geschmacksmustern mehrerer anderer Nationen als der EUIPO-Datenbank. 

WIPO Globale Designdatenbank 

Die WIPO Global Design Database ist ein von der WIPO bereitgestelltes Suchtool. Dabei handelt es sich um ein von der WIPO bereitgestelltes Design-Suchtool, mit dem ein Benutzer mithilfe verschiedener Suchfelder wie Klassifizierung, Schlüsselwörter, Erfinder, Anmelder, Datumsbeschränkung usw. nach Designs suchen kann. Es ermöglicht die Überprüfung von Designs für verschiedene Gerichtsbarkeiten wie USA, JP, CN, EU, KR usw.  

Nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster (UCD) 

Für die Suche nach nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmustern gibt es kein offizielles Portal für die Suche nach Geschmacksmustern, da diese nicht eingetragen sind. Ein Designer/Rechercheur muss eine Recherche im Bereich des Patentgegenstands durchführen. Das Design kann in jeder vorhandenen Literatur recherchiert, im Internet recherchiert, auf Social-Media-Plattformen verschiedener Unternehmen überprüft, Messen besucht usw. werden. 

Designer können sich an professionelle Agenturen/Berater wenden, um eine gründliche Suche durchzuführen, da sie über entsprechende Erfahrung verfügen.  

Suchmethoden 

Bei einem Designpatent gibt es nur zwei Hauptfaktoren: Design und Prioritätsdatum. Diese beiden Faktoren müssen bei der Suche berücksichtigt werden. Die Durchführung einer Geschmacksmusterrecherche auf der Grundlage dieser Faktoren verringert das Risiko einer Verletzung des Geschmacksmusters einer anderen Person und hilft dem Antragsteller bei der Entscheidung, wie er bei der Eintragung eines Geschmacksmusters vorgehen soll. Ein RCD erhält zwar Schutz ab dem Erteilungsdatum des Designpatents, wenn jedoch ein Prioritätsdatum vor dem Anmeldetag des Designpatents liegt, wird dieses Datum zum Stichtag für dieses Design. Andernfalls gilt der Anmeldetag selbst als Prioritätstag. 

Was ist ein Prioritätsrecht? 

Ebenso wie ein Gebrauchsmuster genießt auch ein Geschmacksmuster das Recht auf Priorität. Jede Designanmeldung, die in einem Land eingereicht wird, das Vertragspartei der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums oder des Übereinkommens zur Gründung der Welthandelsorganisation ist. Jeder kann Priorität beanspruchen, indem er seine Designanmeldung in diesem Land als Grundlage für eine GGM-Anmeldung verwendet. 

Im Gegensatz zu Gebrauchsmustern, bei denen ein Anmelder ab dem Datum der Einreichung einer Prioritätsanmeldung eine Frist von 12 Monaten hat, um eine Anmeldung in der EU einzureichen, muss eine GGM-Anmeldung mit einer früheren Geschmacksmusteranmeldung innerhalb dieser Frist eingereicht werden 6 Monate. Wenn das Geschmacksmuster, für das Priorität beansprucht wird, in der EU registriert wird, hat es Vorrang vor anderen Anmeldungen, die in diesem Zeitraum von sechs Monaten eingereicht wurden. 

Ein Antragsteller hat die Möglichkeit, beim Ausfüllen des RCD-Antragsformulars Priorität zu beanspruchen. Als Stichtag für die Prüfung des Erstanmeldungsdatums gilt der Anmeldetag der Erstanmeldung.  

Beispielsweise -  

  • Michael reicht am 01 in den USA eine Designpatentanmeldung mit Anspruch auf Design ein A 
  • Peter reicht am 01 beim EUIPO eine Geschmacksmusteranmeldung mit Anspruch auf ein Geschmacksmuster ein B 
  • Michael reicht am 01 die Anmeldung zum Gemeinschaftsgeschmacksmuster beim EUIPO ein und beansprucht ein Geschmacksmuster A 

Auch wenn Michael die Gemeinschaftsgeschmacksmusteranmeldung später als John eingereicht hat, kann Michael nun die Ungültigerklärung von Johns Geschmacksmuster beantragen, wenn B ist im Wesentlichen gleich A 

Was sollten Sie mit Ihren Suchergebnissen tun?

Bei der Suche ist es möglich, ein oder mehrere Ergebnisse zu finden, die dem Themenentwurf eines Designers durchaus ähneln. In einer solchen Situation gibt es einige Optionen, die der Designer nutzen kann. Einige dieser Optionen sind:  

Nach Absprache 

Der Designer kann mit dem Inhaber des eingetragenen Geschmacksmusters Kontakt aufnehmen, um zu verhandeln und eine Vereinbarung über den Verkauf/die Lizenzierung des Rechts zur Nutzung des eingetragenen Geschmacksmusters zu treffen. Zwischen ihnen kann auch jede andere Art von Vereinbarung getroffen werden. 

Ändern Sie das Design 

Ein Designer kann wesentliche Änderungen an seinem Design vornehmen, um das Design von dem/den eingetragenen Design(s) zu unterscheiden.  

Die Registrierung riskieren  

Der Anmelder kann diese Geschmacksmuster ignorieren, mit der Einreichung seines Antrags fortfahren und eine Nichtigkeitsklage riskieren. Es kann sein, dass ihm Einwände mit der Begründung entgegengebracht werden, dass sein Entwurf einem bestehenden GGM oder UCD ähnelt. Abhängig von der Situation muss der Antragsteller einige Schritte unternehmen, um den Einspruch einzudämmen oder seine Bewerbung schließlich zurückzuziehen/aufzugeben. 

Klage gegen den Eigentümer des RCD  

Wenn er ein GGM findet, das seinem Design ähnelt, kann er den Antragsteller dieses GGM verklagen, wenn er der Meinung ist, dass es geeignete Gründe für die Klage gibt. 

Gib auf  

Wenn der Gegenstandsentwurf im Wesentlichen einem bestehenden GGM ähnelt und keine wesentlichen Unterschiede aufweist, kann der Anmelder auf die Einreichung eines Antrags verzichten. 

Elemente einer Design-Patentanmeldung (US) und eines eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters (EP)

US 

Es gibt verschiedene Teile eines Designantrags, die ordnungsgemäß ausgeführt werden sollten. Diese Teile sind: 

  1. In einem Antrag müssen der Name des Antragstellers, der Titel des Geschmacksmusters, eine kurze Beschreibung der Art des Geschmacksmusters und die beabsichtigte Verwendung des Artikels, in dem das Geschmacksmuster verkörpert ist, angegeben werden. Diese Angaben sollten in die Präambel des Antrags aufgenommen werden, wenn die Präambel in den Antrag aufgenommen wurde. Diese Informationen sollten korrekt sein, da diese Informationen auf das Patent gedruckt werden, wenn das Design patentiert wird. 
  2. Der Titel des Geschmacksmusters muss den Artikel, auf den das Geschmacksmuster verkörpert wird, klar definieren. Der Titel sollte ein allgemein gebräuchlicher und der Öffentlichkeit bekannter Name sein. Ein Titel, der einen bestimmten Artikel angibt/beschreibt, ermöglicht es einem Anmelder, einen angemessenen Umfang für den Schutz des Geschmacksmusters festzulegen. Darüber hinaus ermöglicht es dem Prüfer auch, das Design in diesem Bereich zu analysieren. Der Prüfer muss einem Geschmacksmuster eine Klasse und eine Unterklasse zuweisen, und die Verwendung eines geeigneten Titels ermöglicht es dem Prüfer, dies zu tun.  

Es ermöglicht nicht nur dem Prüfer, sondern auch der Öffentlichkeit, die Art und den Umfang des Geschmacksmusters zu verstehen. Daher sollte eine Bewerbung mit einem konkreten und aussagekräftigen Titel versehen werden. 

  1. Den Zeichnungen ist eine Beschreibung beizufügen, aus der hervorgeht, welche Ansicht sie darstellt. Zum Beispiel – Vorderansicht, Draufsicht, Unteransicht, Rückansicht usw.  
  2. Jeder Antrag darf nur einen Anspruch haben. 
  3. Jeder Bewerbung müssen Zeichnungen oder Schwarzweißfotos beiliegen. 
  4. Farbige Zeichnungen oder Fotos nach Genehmigung des USPTO. 
  5. Es muss ein Eid oder eine Erklärung zum Entwurf abgegeben werden. 
  6. Einreichung entsprechender Gebühren gemäß Gebührenordnung. 

Europa 

Genau wie eine US-Geschmacksmusteranmeldung muss auch eine Anmeldung für ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster bestimmte notwendige Anforderungen erfüllen. Diese Schritte müssen durchgeführt werden, um ein Anmeldedatum zu erhalten. Diese Schritte sind: 

  • Einen Antrag auf Registrierung stellen. 
  • Korrekte Bereitstellung der Informationen über den Anmelder des Gemeinschaftsgeschmacksmusters. 
  • Bereitstellung von Bildern/Zeichnungen/Darstellungen des Motivdesigns, die zur Reproduktion geeignet sind. Im Falle einer Verschiebung der Veröffentlichung und wenn es sich bei der Anmeldung um ein 2D-Design handelt, kann die Wiedergabe des Designs durch ein Muster ersetzt werden. 

Der Eintragungsantrag sollte auf dem Formular zur Anmeldung des Gemeinschaftsgeschmacksmusters vorgedruckt sein. Antragsteller kann jede natürliche oder juristische Person oder eine ihnen nach nationalem oder internationalem Recht gleichgestellte Einrichtung sein, z. B. eine Behörde (Industrieministerium). Jeder Antragsteller, der keinen Geschäftssitz in der EU hat, muss durch einen zugelassenen Vertreter mit Geschäftssitz in der EU vertreten werden. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, wird der Antrag abgelehnt.  

Für die Prüfung der Geschmacksmusteranmeldung durch den Prüfer muss der Anmelder Gebühren zahlen. Um ein Anmeldedatum zu erhalten, sind keine Anmeldegebühren erforderlich. Kommt der Prüfer bei der Prüfung zu dem Schluss, dass das Design eingetragen werden sollte, muss das Design als eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster eingetragen und gemäß der Locarno-Klassifikation klassifiziert werden.  

Wenn ein Anmelder neben dem Hauptdesign auch mehrere Geschmacksmuster eintragen möchte, kann er im Rahmen derselben Anmeldung einen Antrag auf Eintragung mehrerer Geschmacksmuster stellen.  

Bei der Prüfung befasst sich der Prüfer mit jedem der in der Sammelanmeldung oder Eintragung enthaltenen Sammelgeschmacksmuster gesondert. Jedes der Mehrfachdesigns genießt den gleichen Schutz wie das Hauptdesign und jedes davon kann vom Anmelder separat durchgesetzt werden. Jeder von ihnen kann separat lizenziert werden, Gegenstand eines dinglichen Rechts, einer Zwangsvollstreckung oder eines Insolvenzverfahrens sein, aufgegeben, erneuert oder abgetreten werden, für ungültig erklärt werden oder Gegenstand einer aufgeschobenen Veröffentlichung sein. 

Durch die Einreichung eines Mehrfachantrags erhält der Antragsteller einen Mengenrabatt. Im Falle einer Mehrfachanmeldung sind angemessene Gebühren nach den Regeln des EUIPO zu entrichten. Das gesamte in der Sammelanmeldung eingereichte Geschmacksmuster muss auf dieselbe Produktklasse angewendet werden und wird nur in eine der 32 Locarno-Klassen eingeordnet. Es bezieht sich auf „Einheit der Klassenanforderung“. Die Designs können zu verschiedenen Unterklassen der Hauptklasse von Locarno gehören. 

Schritte, die beim Verfassen eines Designantrags befolgt werden müssen 

  • Bereiten Sie die Zeichnungen/Bilder des Motiventwurfs ordnungsgemäß vor und nehmen Sie sich ausreichend Zeit, um sicherzustellen, dass die Zeichnungen den Umfang des Motiventwurfs richtig definieren.  
  • Erstellen Sie lieber computergezeichnete Zeichnungen, anstatt sich auf handgefertigte Figuren oder Fotos zu verlassen. 
  • Das Verständnis über die Möglichkeit der Fortsetzung einer Geschmacksmusterpatentanmeldung kann einem Anmelder dabei helfen, alternative Teile oder Grenzen zu ermitteln, die beansprucht/abgelehnt werden können. 
  • Ein Anhang mit Bildern des Geräts als Backup hilft bei der Strafverfolgung. 

Wie bekomme ich ein Designpatent? 

„Wie erhalte ich ein Designpatent ODER wie erhalte ich ein Designpatent?“ – diese Frage beschäftigt möglicherweise einen Anmelder, der zum ersten Mal eine Designpatentanmeldung einreichen muss. Ebenso wie beim Gebrauchsmuster gibt es dort ein Verfahren zur Anmeldung bzw. Erteilung eines Geschmacksmusters. Verschiedene Gerichtsbarkeiten haben hierfür unterschiedliche Verfahren, Fristen, Gebühren und Regeln. Nachfolgend sind die Einzelheiten dieser Verfahren aufgeführt, die man befolgen sollte, um ein Geschmacksmusterpatent in den USA und Europa zu erhalten: 

US 

Beim Einreichen einer Anmeldung für ein US-Geschmacksmuster muss ein Antragsteller das vom USPTO festgelegte Verfahren befolgen und alle Anforderungen an ein Geschmacksmusterpatent berücksichtigen, wie z. B. den zulässigen Gegenstand, das Format und die Elemente der Anmeldung für ein Geschmacksmuster, erforderliche Details usw.  

Das Erteilungsverfahren für ein US-Geschmacksmuster umfasst drei Hauptphasen: 

  • Einreichung. 
  • Office-Aktionen (falls vorhanden). 
  • Zuschuss. 

Patentgesetze, die für Geschmacksmusteranmeldungen gelten: 

  • 37 CFR 1.121 Art und Weise der Änderung in der Anwendung. 
  • 37 CFR 1.84 Standards für Zeichnungen 
  • 37 CFR 1.152 Konstruktionszeichnungen 
  • 37 CFR 1.153 Titel, Beschreibung und Anspruch, Eid oder Erklärung 
  • 37 CFR 1.154 Anordnung der Anwendungselemente in einer Designanmeldung 
  • 37 CFR 1.155 Beschleunigte Prüfung von Designanträgen

US-Design Pschließen Anwendung Beispiel D552513) 

Europa 

Die Registrierung einer Gemeinschaftsgeschmacksmusteranmeldung in der EU ist ein sehr schneller Prozess. Der Prüfer prüft bei der Prüfung der Anmeldung eines Geschmacksmusters die Anmeldung nicht, um die Patentierbarkeit des Geschmacksmusters zu prüfen. Das einzige Erfordernis, das bei einem EU-Antrag auf den Gemeinschaftsantrag erfüllt werden muss, ist die ordnungsgemäße Erfüllung der für die Gewährung eines Antrags erforderlichen Formalitäten.  

Im Falle einer Verletzungsklage obliegt es den europäischen Gerichten, den Umfang des Geschmacksmusters zu bestimmen. Die neben Marken geschützten Designs können durch europäische Geschmacksmusterpatente geschützt werden. 

An Beispiel für Registrierte Gemeinschaft Design Paßent (001865569-0003) 

Kriterien für die Eintragung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters 

Es gibt drei Elemente, um sicherzustellen, dass ein beanspruchtes Geschmacksmuster die Kriterien des EUIPO erfüllt: 

  • Design-Kriterien 
  • Neuheit und individueller Charakter 
  • Vertretung 

Design-Kriterien 

Ein Design kann nur dann eingetragen werden, wenn dieses Design auf ein bestimmtes Produkt angewendet wird. Ein Design, das nicht auf ein Produkt angewendet wird, kann nicht registriert werden. Beispielsweise darf die bloße Darstellung eines Zick-Zack-Musters auf einem weißen Blatt nicht registriert werden. Aber das gleiche Zick-Zack-Muster kann bei der Anwendung auf einer Flasche registriert werden. Es besteht kein Schutz, bis ein Design auf ein Produkt angewendet wird. Wenn das Produkt zerlegt und wieder zusammengebaut werden kann, gelten diese Teile ebenfalls als Produkt und jedes darauf angebrachte Design kann eingetragen werden.  

Das Design sollte nicht gegen die öffentliche Ordnung und bestimmte Standards verstoßen. Jegliche Darstellung oder Förderung von Gewalt oder Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung darf vom EUIPO nicht registriert werden. 

Neuheit und individueller Charakter 

Ein Design darf nur dann eingetragen werden, wenn es neuartig ist und Eigenart besitzt. Ein Design gilt als neu, wenn zuvor kein identisches Design offenbart wurde. Wenn zwei Designs wesentliche Ähnlichkeiten aufweisen und sich nur in unwesentlichen Details unterscheiden, werden sie dennoch als identisch angesehen. Daher sollte sich das zu schützende Design von früheren Designs unterscheiden, was den individuellen Charakter des Designs definiert. 

Vertretung  

Der Zweck der Darstellung besteht darin, alle Merkmale des Geschmacksmusters darzustellen, das ein Anmelder schützen möchte. Ein Anmelder muss sicherstellen, dass die Merkmale Ihres Geschmacksmusters so umfassend wie möglich dargestellt werden, um den größtmöglichen Schutz für das Geschmacksmuster zu erhalten. Jedes im Design fehlende Detail, das vom Anmelder nicht ordnungsgemäß dargestellt wurde, wird als Fehler seinerseits gewertet. 

Daher ist es wichtig, dass ein Antragsteller eine genaue und ordnungsgemäße Darstellung des Geschmacksmusters sorgfältig und gründlich vorlegt. Die Darstellungsqualität ist der wichtigste Faktor für den Designschutz. 

In der Praxis muss die Qualität der Darstellung eine Verkleinerung oder Vergrößerung des Geschmacksmusters auf eine Größe von höchstens 8 cm x 16 cm ermöglichen, damit es im Bulletin für Gemeinschaftsgeschmacksmuster veröffentlicht und in das Register für Gemeinschaftsgeschmacksmuster eingetragen werden kann. 

Richtlinien für die Einreichung eines GGM-Antrags  

Zeichnungsansichten 

Ein Antragsteller darf maximal bis zu einreichen Zehn verschiedene Ansichten zur Darstellung Ihres Designs: sieben geschützte Ansichten und drei nicht geschützte Ansichten. Hierzu können verschiedene Ansichten wie z. B. Draufsicht, Querschnitt, Perspektivansicht oder Explosionsansicht bereitgestellt werden.  

Farben 

Der Antragsteller muss bei der Erstellung der Darstellungen auf Einheitlichkeit achten. Wenn der Antragsteller Schwarz-Weiß-Darstellungen vorlegt, müssen alle Darstellungen Schwarz-Weiß-Darstellungen sein. Und wenn der Antragsteller farbige Darstellungen vornimmt, müssen alle Darstellungen farbig sein. Das EUIPO gestattet das Mischen von Farbtypen, z. B. die Einreichung von zwei Ansichten in Schwarzweiß und zwei in Farbe für dasselbe Geschmacksmuster. 

Hintergrund 

Bei der Erstellung der Darstellung für Ihren Entwurf ist darauf zu achten, dass die Darstellung einen neutralen Hintergrund hat und nichts anderes als das Motiv enthält. Das Design sollte sich deutlich vom Hintergrund unterscheiden. 

Identifiers 

Es gibt bestimmte Bezeichner, die verwendet werden sollten, um verschiedene Aspekte des Designs darzustellen. Einige dieser Kennungen sind: 

  • Gebrochene Linien – Angabe von Elementen, die nicht Teil des beanspruchten Geschmacksmusters sind und für die kein Schutz beantragt wird. 
  • Durchgehende Linien - Angabe der Teile/Merkmale des beanspruchten Geschmacksmusters, für die Schutz beantragt wird 
  • Farbschattierung und Unschärfe – Mehrere Funktionen vom Schutz ausschließen 
  • Trennungen - Dies weist darauf hin, dass die genaue Länge des Geschmacksmusters nicht beansprucht wird 

Diese Indikatoren sind selbsterklärend. In den Entwurfsansichten dürfen keine erläuternden Texte, Hinweise, Formulierungen oder zusätzliche Symbole verwendet werden. 

Nationaler oder europaweiter Schutz? 

Ebenso wie Gebrauchsmuster sind auch Geschmacksmuster in den Staaten durchsetzbar, in denen die Anmeldung erfolgt ist. Abhängig von der Kommerzialisierungsstrategie einer Person muss sie entscheiden, ob sie für einen oder mehrere bestimmte Staaten einen Antrag stellt oder in allen EU-Mitgliedstaaten Schutz beantragt.  

Die Entscheidung kann sich am Geschäftsbereich des Bewerbers orientieren. Handelt es sich bei dem Geschäftsgebiet um ein einziges Bundesland, ist es sinnvoll, nur für ein Bundesland zu beantragen. Wenn das Geschäft jedoch in mehr Staaten betrieben wird oder eine Ausweitung des Geschäfts geplant ist, muss die Entscheidung über die Einreichung entsprechend getroffen werden. Im Falle einer Anmeldung nur für einen einzigen Staat gilt das ausschließliche Recht nur für diesen Staat. Der Antragsteller kann niemanden daran hindern, es in anderen EU-Ländern zu kopieren. 

RCD-Vorteile 

  • RCDs haben eine längere Schutzdauer. 
  • Sie genießen Schutz in verschiedenen Mitgliedstaaten und bestimmten Nichtmitgliedstaaten der EU.  
  • Obwohl sie in verschiedenen Staaten geschützt sind, unterliegen sie einem einzigen Rechtssystem und bieten somit einen starken und einheitlichen Schutz in der gesamten Europäischen Union. 
  • Die Registrierung eines RCD ist ein sehr einfacher und schneller Prozess. Es handelt sich um eine Anwendung, eine Sprache und eine Datei zur Systemverwaltung. 
  • Darüber hinaus bietet es die Möglichkeit, mehrere Designs in einer einzigen Anwendung zu schützen. 
  • Die Anmeldegebühr ist sehr gering. Noch weniger ist es, mehrere Geschmacksmuster eintragen zu lassen. 
  • Für die Anfertigung einer Übersetzung fallen keine Kosten an. 

EUIPO oder WIPO? 

Es gibt zwei Möglichkeiten, ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster eintragen zu lassen. Ein Antragsteller kann sich direkt an das EUIPO wenden oder sich an das Internationale Büro wenden Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) In diesem Fall müssen Sie die Europäische Union benennen. 

Auch wenn der Antrag über die WIPO eingereicht wird, wird der Antrag vom EUIPO geprüft. 

Formale Anforderungen 

Während der Prüfung geht ein Prüfer den Antrag durch, um eine Formalitätenprüfung durchzuführen. Stellt der Prüfer während der Prüfung ein Problem fest, muss der Prüfer das Problem dem Antragsteller oder seinem Vertreter mitteilen. Für die Stellungnahme zum Einspruch des Prüfers wird dem Anmelder/Anmeldervertreter eine Frist von zwei Monaten eingeräumt. Diese Frist kann auf Antrag gemäß dem Verfahren des EUIPO verlängert werden. 

Im Allgemeinen genehmigt das EUIPO automatisch den ersten Verlängerungsantrag. Im Falle einer sukzessiven Verlängerung ist eine entsprechende Begründung und Begründung anzugeben. Wenn der Prüfer zufrieden ist, kann dem Antrag stattgegeben werden. 

Wenn das vom Prüfer aufgeworfene Problem nicht zu seiner Zufriedenheit gelöst wird, hat der Prüfer das Recht, die Eintragung der betreffenden Geschmacksmusteranmeldung insgesamt oder, im Falle einer Sammelanmeldung, teilweise abzulehnen die Entwürfe. Ist der Bewerber mit der Entscheidung des Prüfers nicht einverstanden, hat er das Recht dazu Berufung vor Gericht einlegen. 

Kosten eines Geschmacksmusters 

Die Anmeldung eines Patents kann ein kostspieliger Prozess sein. Ein Anmelder muss sich darüber im Klaren sein, wie viel ein Geschmacksmuster kostet. Die Kosten können ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung sein, ob ein Patent angemeldet werden soll oder nicht; und welche Art von Patent angemeldet werden soll. Um die Frage zu beantworten, wie hoch Geschmacksmusterpatente sind, kann man sie so beschreiben, dass in jedem Staat unterschiedliche Kosten für verschiedene Phasen anfallen, angefangen von der Patentanmeldung bis zur Erteilung des Patents. 

US 

In den USA muss ein Anmelder zusammen mit der Anmeldung eines Geschmacksmusters die Gebühr für die Anmeldung eines Geschmacksmusters, die Prüfungsgebühren und die Recherchegebühr zahlen. Für kleine Unternehmen werden alle diese Gebühren um die Hälfte reduziert. Und für Kleinstunternehmen betragen alle Gebühren ein Viertel der regulären Gebühren.  

Ein Antragsteller kann die genauen Gebühren für die verschiedenen Phasen auf der offiziellen Website des USPTO erfahren. Klicken Sie auf den Link, um die Gebührenstruktur zu überprüfen – Patentgebühren 

Bei Gebrauchsmustern fallen häufig Aufrechterhaltungsgebühren an. Aber gibt es auch bei Geschmacksmusterpatenten Aufrechterhaltungsgebühren? Um dies zu beantworten, sind nach der Erteilung eines Geschmacksmusters keine Aufrechterhaltungsgebühren für die Aufrechterhaltung des Patents erforderlich. Sie bleibt bis zu ihrem Ablauf in Kraft. Auch die Zweifel an der Gültigkeitsdauer eines Geschmacksmusters können dadurch ausgeräumt werden, dass bei Geschmacksmustern, wie oben erläutert, keine Aufrechterhaltung erforderlich ist. 

Europa 

Die Eintragung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters ist günstiger als die Eintragung eines Geschmacksmusters in den USA. Im Vergleich zu den USA ist sogar der Zeitraum für die Gewährung eines Zuschusses kürzer. Dies geschieht, um es einem Antragsteller zu ermöglichen, das Design schnell für die Kommerzialisierung zu nutzen. 

Für die Anmeldung eines eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters (RCD) fallen drei Arten von Gebühren an: Registrierungs-, Veröffentlichungs- und Aufschubgebühren. 

Die genauen Gebühren für die verschiedenen Phasen kann ein Antragsteller auf der offiziellen Website des EUIPO erfahren. Klicken Sie auf den Link, um die Gebührenstruktur zu überprüfen – Designgebühr 

Um Ihr Design in Europa besser zu schützen und den von Ihnen benötigten Schutzumfang zu erweitern, kann ein Anmelder mehrere Designpatentanmeldungen einreichen, die jeweils einen anderen Umfang eines Designs abdecken. Die Gebührenstruktur ist in Europa sehr kostengünstig und die Gebühren für zusätzliche Designs sind geringer. 

Die zu zahlenden Gebühren hängen von zwei Faktoren ab: 

  • Ob die Designanmeldung ein Design oder mehr als ein Design beansprucht 
  • Ob die Veröffentlichung von Geschmacksmustern verschoben wird oder nicht. 

Die Struktur der Designgebühren lässt sich wie folgt erklären: 

  • Eine Grundgebühr für ein einzelnes Design 
  • Bei mehreren Designs gilt die gleiche Grundgebühr für das erste Design 
  • Eine ermäßigte Gebühr für das zweite bis zehnte Design 
  • Eine weitere Gebührenermäßigung pro Design, ab dem elften Design. 

Das genaue Honorar kann anhand der Anzahl der Designs und ggf. einer eventuellen Aufschiebung berechnet werden. Die bemerkenswerten Unterschiede zwischen europäischen eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmustern und US-amerikanischen Geschmacksmusterpatenten sind unten aufgeführt: 

Verletzung eines Designpatents 

Genau wie bei einem Gebrauchsmuster verletzt jeder Dritte, der ein Produkt mit einem ähnlichen Design wie das durch das Geschmacksmuster geschützte Produkt verwendet, herstellt, verkauft und importiert, die Rechte des Inhabers des Geschmacksmusters. Der Inhaber kann eine Klage gegen die Person einreichen, die das Geschmacksmuster verletzt, und es ist die Aufgabe des Gerichts, über die Angelegenheit zu entscheiden. Bei nachgewiesener Schuld ist diese Person verpflichtet, dem Inhaber des Geschmacksmusters Schadensersatz zu zahlen. 

Apple vs. Samsung ist einer der bekanntesten Fälle. In den USA reichte Apple eine Klage gegen Samsung mit der Begründung ein, dass Samsung sein Geschmacksmuster Nr. USD593087S1. In diesem Fall hat Apple ein Design für sein iPhone beansprucht, das einige durchgezogene und einige unterbrochene Linien aufweist. Das Produkt von Samsung ähnelte eindeutig dem beanspruchten Teil des Designs von Apple. Im hinteren Bereich des Samsung-Produkts gab es bestimmte unterschiedliche Merkmale. Der hintere Teil des Telefons wurde von Apple in seinem Designpatent Nr. nicht beansprucht. USD593087S1. Nach ordnungsgemäßer Anhörung stimmte die Jury für Apple und Samsung wurde aufgefordert, Schadensersatz an Apple zu zahlen. 

Geschmacksmusteranmeldung 

Obwohl es einfacher und kostengünstiger ist, ein Geschmacksmuster als ein Gebrauchsmuster zu erteilen. Es ist jedoch ein Mythos, dass jedem Antrag in allen Fällen problemlos stattgegeben wird. Mit der steigenden Zahl erteilter Patente ist es schwieriger geworden, ein Patent zu erhalten. Auch im Zuge der Erteilung einer Geschmacksmusteranmeldung kommt es recht regelmäßig zu den Amtshandlungen. Dies kann nicht nur kostspielig, sondern auch zeitaufwändig sein. 

Im Gegensatz zu Gebrauchsmustern werden die Anmeldegeschichte und das Geschmacksmuster selbst nur dann veröffentlicht, wenn das Design erteilt wird. Ansonsten erfolgt keine Veröffentlichung derselben. Abgelehnte Anträge und die aufgegebenen Anträge bleiben der Öffentlichkeit unbekannt. Es ist der Öffentlichkeit und jedem interessierten Anmelder nicht möglich, zu erfahren, welche Art von Ablehnung das Patentamt vorgenommen hat und wie das Gesetz vom Patentamt umgesetzt wurde.  

Dies führt dazu, dass die Ablehnung zukünftiger Anträge zunimmt. Bei Gebrauchspatenten kann der Erteilungsverlauf gelesen werden, um zukünftige Patentanmeldungen entsprechend zu analysieren und vorzubereiten. Aus diesem Grund ist es für einen Anmelder/Vertreter jedoch nicht möglich zu verstehen, was er bei künftigen Einreichungen vermeiden sollte und welche Argumente vermieden werden sollten. Der Zugriff auf abgelehnte oder aufgegebene Bewerbungen ist nur institutionellen Bewerbern mit großen Portfolios möglich, was ihnen hilft, unterschiedliche Argumente zu verstehen. 

Das USPTO veröffentlicht keine Daten zu Abbruchraten oder Ablehnungen von Geschmacksmusteranmeldungen. Die einzigen verfügbaren Daten besagen, dass etwa 15–20 % der Designpatentanmeldungen vom USPTO abgelehnt werden (Informationen basieren auf dem Freedom of Information Act).  

Aber trotz der Herausforderungen bei der weiteren Verfolgung von Geschmacksmusteranmeldungen ist die Zulassungsrate von Geschmacksmusteranmeldungen gestiegen. Dadurch ist es immer noch wahrscheinlicher, dass sie bewilligt werden als bei Versorgungsanträgen. Es kostet immer noch weniger Geld, einen Zuschuss für ein Design zu erhalten, und erhöht dadurch wiederum das gesamte Portfolio an geistigem Eigentum. 

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