Marken in der Welt nach dem Brexit

Startseite / BLOG / Patentanwaltschaft / Marken in der Welt nach dem Brexit

Brexit, ein Akronym für die Begriffe „Britain“ und „Exit“, bezieht sich auf den Austritt des Vereinigten Königreichs (UK) aus der Europäischen Union (EU) am 31. Januar 2020 um 23:00 Uhr GMT. Im Rahmen einer Übergangsfrist, die am 31. Dezember 2020 endete (in der Gesetzgebung als „IP Completion Day“ definiert), befolgte das Vereinigte Königreich weiterhin die EU-Vorschriften. 

Nach dem Brexit ist die Zeit nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union. Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU hat konkrete rechtliche Auswirkungen im Markenrecht. 

Das Vereinigte Königreich blieb Teilnehmer am EU-Markensystem, obwohl es sich in der Übergangsphase befand. Das Vereinigte Königreich profitiert weiterhin vom Schutz der EU-Marken und die Gerichte des Vereinigten Königreichs befolgen weiterhin das einschlägige EU-Recht. 

Inhaltsverzeichnis

Passt Ihre Marke? Das Eigenschaften Zu Angemeldet sein In The UK As A Warenzeichen?

Für jede neue Markenanmeldung im Vereinigten Königreich muss die Marke unterscheidungskräftig sein und kann Folgendes umfassen: 

  • Als Marken können Wörter, Logos, Slogans, Slogans, Logos, Designs, Buchstaben, Zahlen, die Form von Waren oder auch Verpackungen eingetragen werden.  
  • Man kann auch ungewöhnliche Marken wie Farben, Geräusche und Gerüche registrieren. 

Der folgende Inhalt ist für eine Markenanmeldung im Vereinigten Königreich nicht geeignet: 

  • Anstößige Inhalte, zum Beispiel Schimpfwörter oder unangemessene Bilder. 
  • Ein Begriff, der die Waren oder Dienstleistungen, auf die er sich bezieht, direkt ausdrückt, wie etwa das Wort „Lebensmittel“, darf nicht in eine Marke für ein Unternehmen aufgenommen werden, das Lebensmittel herstellt. 
  • Der Börsengang ist ein Beispiel für eine irreführende Terminologie, bei der der Begriff „Bio“ für Produkte verwendet wird, die nicht biologisch sind. 
  • Eine Phrase, die zu allgemein und nicht beschreibend ist, wie zum Beispiel die Aussage „Wir sind besser als der Rest“. 
  • Gemäß den Vorschriften der Weltorganisation für geistiges Eigentum sind Bilder, die nationalen Emblemen wie Flaggen oder Siegeln übermäßig ähneln, ebenfalls verboten. 

Typen Of Marken In Das Großbritannien

Wörter: Die häufigste Art von Marke ist die Wortmarke, die nur aus Text besteht. Unabhängig von der grafischen Darstellung ist der eingetragene Text ausschließlich Eigentum des Inhabers der Wortmarke. Eine Wortmarke wäre zum Beispiel „SONY“. 

Sounds: Wussten Sie, dass ein Ton als Marke angemeldet werden kann? Eine MP3-Datei kann wie ein attraktives und einzigartiges Logo als unverwechselbare Identifikation für eine Marke verwendet werden.  

Der „I'm Loving it“-Jingle von McDonald's und der Klingelton für Airtel sind zwei Beispiele für Sound-Markenzeichen. 

Logos: Logo-Marken, bei denen es sich lediglich um Logos oder Bilder ohne Wörter, Buchstaben oder Zahlen handelt, oder um die Kombination eines Logos mit einem Wort, das Buchstaben und/oder Zahlen enthält. Die britische Markenregistrierung lautet WARD & W Device, was das Wort WARD enthält. 

Colors : Dies ist eine weitere innovative Technik zur Verwendung von Farbmarken zum Schutz des Unternehmens. Als Marke kann eine einzelne Farbe oder eine Farbgruppe verwendet werden. Der Besitz einer ganzen Farbe stellt einen sehr starken Schutz dar, der jedoch schwer zu erreichen ist.  

Marken Einreichung Während TDie Übergangszeit AUnd nach der Übergangszeit

Während dieser Übergangsphase sind weder IPO-Dienste noch das britische IP-System verfügbar hat verändert. Aach die Übergangszeit, IPO-Konvertierunged rund 1.4 Millionen EU Warenzeichen und 700,000 EU-Geschmacksmuster in entsprechende britische Rechte umgewandelt, die in sind bewirken von Januar 1st, 2021. 

Marken in der Welt nach dem Brexit

Die mMehrheit von Markenanmeldungen während des Übergangszeitraums werden im August 2020 gestellt (32,204), während die wenigsten Anmeldungen (280) im Juni 2020 erfolgen. 

Marken in der Welt nach dem Brexit

brauchen Markenanmeldungen nachdem Die Übergangsfrist erfolgt in Dezember 2021 (23,452), während die wenigsten Anwendungen (7380) werden in hergestellt Februar 2021. 

Bemerkenswerte Änderungen in der britischen Marke nach dem Brexit

  • Erstellen und Nummerieren der vergleichbaren britischen Marke: 

    Die Generierung gleichwertiger britischer Marken im britischen Register für alle geschützten internationalen (EU) Markenbezeichnungen und die Schaffung vergleichbarer Marken ist für den Inhaber der internationalen Marke kostenlos. 

    Nach dem 1. Januar 2021 (Abschluss der Übergangsfrist) sind internationale Markenregistrierungen, die in der EU nach dem Madrider Protokoll geschützt sind, im Vereinigten Königreich nicht mehr geschützt. 

    Die ursprüngliche ausländische Registrierung kann getrennt von jedem neuen britischen Recht angefochten, abgetreten, lizenziert oder erneuert werden, wobei davon ausgegangen wird, dass es gemäß britischem Recht beantragt und registriert wurde. 

    Die Anmelde- und Registrierungsdaten einer ähnlichen Marke fallen mit dem Datum der internationalen Registrierung zusammen, wenn in der jeweiligen internationalen Anmeldung die EU angegeben wurde und künftige Verlängerungen im Vereinigten Königreich ebenfalls an diesem Datum erfolgen. 

    Die letzten 8 Ziffern der internationalen (EU) Marke mit dem Präfix UK008 werden als der vergleichbaren Marke zugewiesene Nummer verwendet, um britische Rechte aus internationalen Registrierungen zu identifizieren und sie von bereits eingetragenen britischen Marken zu unterscheiden. 

    Die folgenden Beispiele zeigen, wie vergleichbare britische Marken kodifiziert werden: 

WIPO 

EUIPO 

Vergleichbare britische Marke 

917273 (keine Unterbezeichnung, keine Teilzuordnung) 

W00917273 

UK00800917273 

917273A (keine Unterbezeichnung, teilweise Zuordnung) 

W00917273A 

UK0080917273A 

1133775 (Unterbezeichnung, keine Teilzuordnung) 

W11133775 

UK00811133775 

421058A (Unterbezeichnung und Teilzuordnung) 

W10421058A 

UK0080421058A 

  • Möglichkeit, eine vergleichbare Marke im Vereinigten Königreich zu erhalten: 
    Der Erhalt einer gleichwertigen britischen Marke ist für Inhaber geschützter EU-Marken optional und wenn sie das neue Recht nicht besitzen möchten. Wenn sie sich abmelden möchten, müssen sie eine kurze Mitteilung mit der internationalen Registrierungsnummer und Informationen zu allen Personen einreichen, die angemeldete Interessen an dem Recht haben. Daher wird die vergleichbare Marke so behandelt, als wäre sie nie nach britischem Recht angemeldet oder registriert worden. 
  • Ausstehende Bewerbungen: 
    Wenn Anmelder am 11. Dezember 31 um 2020:30 Uhr über eine ausstehende EU-Benennung verfügen, können sie dennoch versuchen, dieselbe Marke im Vereinigten Königreich eintragen zu lassen und von einem als früher geltenden Anmeldetag zu profitieren, der der ausstehenden EU-Benennung entspricht. In den meisten Fällen müssen sie dies tun, indem sie die Registrierung der britischen Marke bis spätestens 2021. September XNUMX, neun Monate nach dem Ende des Übergangszeitraums, beantragen. 
    Eine kleine Anzahl von EU-Benennungen, die am oder nach dem 31. Dezember 2020 erteilt wurden, als die internationale Registrierung, in der die EU benannt wurde, oder die nachfolgende EU-Benennung im internationalen Register eingetragen wurde, kann an diesem Tag um 11:XNUMX Uhr noch anhängig sein. 
    In bestimmten Situationen dient das internationale Registrierungsdatum oder das Datum, an dem die spätere Bezeichnung im internationalen Register eingetragen wurde, als Startdatum für die neunmonatige Frist für die erneute Anmeldung der Marke im Vereinigten Königreich. 
    Für solche Anmeldungen bedeutet dies, dass die Möglichkeit, den früheren Anmeldetag beizubehalten, bis zum 30. September 2021 bestehen bleibt. 
  • Ausstehende Anträge zur Umwandlung einer internationalen Registrierung: 
    Inhaber können eine britische Markenanmeldung einreichen, wenn ihre internationale Registrierung gelöscht wurde und der Antrag auf Umwandlung ihrer internationalen Marke (EU) in eine EU-Marke zum 1. Januar 2021 noch aussteht. 
  • Gültigkeit des „neuen“ britischen Ablaufdatums: 
    Das von der vergleichbaren Marke übernommene „neue“ britische Ablaufdatum ist unter den folgenden Umständen überflüssig: 
    Das britische Ablaufdatum wird erst wirksam, wenn die entsprechende internationale Registrierung bei der WIPO erneuert wurde, wenn sich die nachträgliche Benennung durch die EU auf eine internationale Registrierung bezieht, die in den sechs Monaten vor dem 1. Januar 2021 abgelaufen ist und noch nicht verlängert wurde. 
  • Auswirkung von Prioritätsdatum und Seniorität von Marken: 
    Die ähnliche britische Marke erbt jedes gemäß der Pariser Verbandsübereinkunft geltend gemachte Prioritätsdatum, das gegenüber der entsprechenden internationalen (EU) Marke eingetragen wurde. Wenn es in einem Gerichtsverfahren um eine vergleichbare britische Marke mit einem Prioritätsanspruch geht, der von der entsprechenden internationalen (EU) Bezeichnung übernommen wurde, ist das Datum dieses Prioritätsanspruchs relevant. 
    Ab dem 1. Januar 2021 gilt der Zeitrang für britische Marken, die Ableitungen internationaler EU-Bezeichnungen und Unionsmarken sind. Die Fähigkeit eines Unternehmens, alle seine national eingetragenen Marken in einer einzigen internationalen (EU) Bezeichnung zusammenzufassen, wird durch seinen Zeitrang (oder Unionsmarke) bestimmt. Das Startdatum einer bestehenden internationalen (EU) Benennung kann anhand des Dienstalters bestimmt werden. Wir haben dafür gesorgt, dass Ansprüche auf Zeitrang auf der Grundlage früherer internationaler oder britischer Marken berücksichtigt werden. 

Wesentliche TScharniere Zu Wissen In Post-BU verlassenK Markenzeichen

Nachfolgend haben wir einige Wissenswertes zum Thema Brexit und Marken aufgeführt. 

  1. Alle zum 31. Dezember 2020 eingetragenen EU-Marken (EUTMs) werden automatisch in ein britisches Recht (eine „ähnliche britische Marke (EU)“) umgewandelt, das die gleichen Prioritäten, Anmelde-, Senioritäts- und Verlängerungsdaten wie die Unionsmarke behält. Die Schaffung des britischen Rechts wird kostenlos sein. 
  2. Am 31. Dezember 2020 werden alle Einsprüche oder Klagen gegen Unionsmarkenanmeldungen oder -eintragungen, die ausschließlich auf früheren Rechten des Vereinigten Königreichs beruhen, automatisch abgelehnt. 
  3. Rechtsberater aus dem Vereinigten Königreich dürfen Mandanten weiterhin in Verfahren vertreten, die zum 31. Dezember 2020 noch vor dem EUIPO (und dem Gerichtshof) anhängig sind. Jeder kann weiterhin die Eintragung einer Unionsmarke beantragen.
  4. Die Regeln verbieten ab dem 1. Januar 2021 die Angabe einer Zustellungsadresse für eine britische Marke oder Anmeldung außerhalb des Vereinigten Königreichs, der Kanalinseln oder Gibraltar. Die übrigen EU- und EWR-Adressen sind keine akzeptablen Zustellungsadressen mehr.
  5. Am 31. Dezember 2020 wurden alle vor den Gerichten des Vereinigten Königreichs laufenden Klagen im Zusammenhang mit der Rechtmäßigkeit oder Verletzung einer bestehenden Unionsmarke in Klagen geändert, die die nächste gleichwertige britische Marke (EU) betrafen.
  6. Die Gesetze für relevante Delikte (z. B. Markenverletzung und Markenrechtsverletzung) und die Klagebefugnis im Vereinigten Königreich sind dieselben.
  7. Als Vertragspartei des Haager Übereinkommens über Gerichtsstandsvereinbarungen erkennen die Gerichte des Vereinigten Königreichs weiterhin ausschließliche Zuständigkeitsvereinbarungen an und setzen diese in Kraft, einschließlich solcher, die den Gerichten des Vereinigten Königreichs die Befugnis über Markenlizenzen außerhalb des Landes einräumen.
  8. Da das Vereinigte Königreich Unterzeichner des Haager Übereinkommens über Gerichtsstandsvereinbarungen ist, erkennen seine Gerichte weiterhin Vereinbarungen an und setzen diese durch, die ihnen die ausschließliche Zuständigkeit für bestimmte Angelegenheiten, einschließlich Markenlizenzen außerhalb des Vereinigten Königreichs, ermöglichen.

Über TTC

Wir haben immer wieder den Wert neuer Technologien erkannt, die von unserem hochqualifizierten Führungsteam mit Erfahrung als Profis umgesetzt werden. Wie die IP-Experten, die wir befähigen, ist auch unser Entwicklungsdrang grenzenlos. Wir IMPROVISIEREN, ANPASSEN und IMPLEMENTIEREN auf strategische Weise.

TT-Berater bietet eine Reihe effizienter und qualitativ hochwertiger Lösungen für Ihr geistiges Eigentumsmanagement von

und vieles mehr. Wir bieten sowohl Anwaltskanzleien als auch Unternehmen in vielen Branchen schlüsselfertige Lösungen an.

Kontakt
Artikel empfehlen
TOP
Pop-up

ENTSPERREN SIE DIE KRAFT

Von Ihrem Ideen

Erweitern Sie Ihr Patentwissen
Exklusive Einblicke erwarten Sie in unserem Newsletter

    Fordern Sie einen Rückruf an!

    Vielen Dank für Ihr Interesse an TT Consultants. Bitte füllen Sie das Formular aus und wir werden uns in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen

      Fordern Sie einen Rückruf an!

      Vielen Dank für Ihr Interesse an TT Consultants. Bitte füllen Sie das Formular aus und wir werden uns in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen