Erstellen und Nummerieren der vergleichbaren britischen Marke:
Die Generierung gleichwertiger britischer Marken im britischen Register für alle geschützten internationalen (EU) Markenbezeichnungen und die Schaffung vergleichbarer Marken ist für den Inhaber der internationalen Marke kostenlos.
Nach dem 1. Januar 2021 (Abschluss der Übergangsfrist) sind internationale Markenregistrierungen, die in der EU nach dem Madrider Protokoll geschützt sind, im Vereinigten Königreich nicht mehr geschützt.
Die ursprüngliche ausländische Registrierung kann getrennt von jedem neuen britischen Recht angefochten, abgetreten, lizenziert oder erneuert werden, wobei davon ausgegangen wird, dass es gemäß britischem Recht beantragt und registriert wurde.
Die Anmelde- und Registrierungsdaten einer ähnlichen Marke fallen mit dem Datum der internationalen Registrierung zusammen, wenn in der jeweiligen internationalen Anmeldung die EU angegeben wurde und künftige Verlängerungen im Vereinigten Königreich ebenfalls an diesem Datum erfolgen.
Die letzten 8 Ziffern der internationalen (EU) Marke mit dem Präfix UK008 werden als der vergleichbaren Marke zugewiesene Nummer verwendet, um britische Rechte aus internationalen Registrierungen zu identifizieren und sie von bereits eingetragenen britischen Marken zu unterscheiden.
Die folgenden Beispiele zeigen, wie vergleichbare britische Marken kodifiziert werden: