Sowohl Patente als auch Geschäftsgeheimnisse sind geistige Eigentumsrechte, die Ihre Erfindung schützen und Ihnen ein ausschließliches Monopol über deren Nutzung verleihen. Beide können zum Schutz von Herstellungsprozessen und anderen ähnlichen Kategorien verwendet werden. Aber hier enden die Gemeinsamkeiten Patent und Handelsgeheimnis. Nachfolgend führen wir den Unterschied zwischen den beiden auf:
1. Bei unabhängiger Entwicklung ist der Patentschutz stärker als Geschäftsgeheimnisse. Eine patentierte Erfindung kann unter keinen Umständen reproduziert oder reproduziert werden, ohne das Patent zu verletzen. Der Patentinhaber ist berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, wenn festgestellt wird, dass ein Wettbewerber seine Erfindung ohne vorherige Genehmigung in irgendeiner Weise nutzt oder verkauft.
Bei Geschäftsgeheimnissen erstreckt sich der Schutz nur auf eine rechtswidrige Informationsverletzung. Wenn ein Wettbewerber das Produkt/die Formel/den Prozess nachbildet und unabhängig eine eigene Version entwickelt, bieten Geschäftsgeheimnisse keine Rechtssicherheit, es sei denn, ein Verstoß wird nachgewiesen. Das Konkurrenzunternehmen könnte die Erfindung auch patentieren lassen und damit den ursprünglichen Erfinder ausschließen!
2. Für Unternehmen, die durch Lizenzierung Einnahmen aus ihrer Erfindung erzielen möchten, erweisen sich Patente erneut als der stärkere Kandidat, wenn es darum geht, angemessenen Schutz zu bieten. In der Lizenzvereinbarung sind die Bedingungen bezüglich Gültigkeit und Rechtsverletzung klar definiert.
Bei der Lizenzierung von Geschäftsgeheimnissen besteht immer die Befürchtung, dass die ausschließliche Kontrolle über die Informationen verloren geht und die Mitarbeiter den Vertrag missachten, um das Geheimnis preiszugeben. Außerdem ist es für den Lizenznehmer schwierig, darauf zu vertrauen, dass die Informationen wirklich vertraulich und damit kommerziell wertvoll sind.
3. Die Kosten sind mit Sicherheit der größte Vorteil, den Geschäftsgeheimnisse gegenüber Patenten haben. Patentdokumente und -anmeldungen sind ein sehr technischer Prozess, der von Anfang an Kosten verursacht. Der Entwurf und die Einreichung des Patents sind komplizierte Aufgaben, die normalerweise an beauftragte professionelle Firmen ausgelagert werden.
Hinzu kommt die Patentaufrechterhaltungsgebühr, die bis zum Erhalt des Patentschutzes gezahlt werden muss. Geschäftsgeheimnisse hingegen unterliegen keinem Registrierungs- oder Genehmigungsverfahren. Alle vertraulichen Informationen, die die Zulassungskriterien erfüllen, können mit sofortiger Wirkung als Geschäftsgeheimnis erklärt werden. Für die Offenlegung oder Wahrung von Geschäftsgeheimnissen fallen keinerlei zusätzliche Gebühren an.
4. Der Zeitraum ist ein weiterer wichtiger Unterscheidungsfaktor. Wenn Ihre Erfindung gegenüber technologischen Innovationen immun ist und Sie sie langfristig behalten möchten, bieten Geschäftsgeheimnisse einen besseren Schutz, da sie ewig bestehen bleiben (sofern sie nicht verletzt werden), im Gegensatz zu Patenten, die nur für einen Zeitraum von 20 Jahren gültig sind.
5. Der Grad der Offenlegung in Patent vs. Geschäftsgeheimnis ist ein entscheidender Faktor, den es zu berücksichtigen gilt. Bei Geschäftsgeheimnissen kommt es vor allem auf den Aspekt der Geheimhaltung an. Dadurch bleiben ihre Informationen geheim und für Wettbewerber nicht zugänglich. Bei Patenten hingegen ist die Veröffentlichung vollständiger Offenlegungen im Rahmen des Anmeldeverfahrens erforderlich. Während ein Geschäftskonkurrent diese Offenlegung nicht kopieren und ein Produkt entwickeln kann, bietet sie doch strategische Erkenntnisse sowie eine kreative Inspiration, um das patentierte Produkt zu verbessern oder ein besseres zu entwickeln.