Eine ausreichende Offenlegung oder Ermöglichung ist eine zwingende Voraussetzung für jede Patentanmeldung. Vereinfacht übersetzt bedeutet es, dass die Patentanmeldung in allen Einzelheiten darlegen muss, wie eine Erfindung gemacht und genutzt werden kann, sodass ein Fachmann sie verstehen und ausführen kann.
Dies ist Teil der Patentverhandlungsvereinbarung, dh der Erfinder legt alle Einzelheiten darüber offen, wie die Erfindung gemacht wird, sodass das Wissen nach Ablauf des Patents von jedermann im öffentlichen Bereich genutzt werden kann. Damit soll sichergestellt werden, dass die Öffentlichkeit auch nach Ablauf der Patentgültigkeit weiterhin von der Erfindung profitieren kann.
Die Angaben müssen alle Merkmale und Nuancen der Erfindung umfassen. Organisieren Sie den Inhalt und geben Sie Ihrem Dokument eine zusammenhängende Struktur. Ein organisiertes Dokument erleichtert das Lesen und macht die Absicht klarer, was aus Sicht des Prüfers von großer Bedeutung ist.
Eine Anmeldung mit unklaren und schwer verständlichen Formulierungen schadet dem Erfinder. Die Prüfer haben in der Regel nur begrenzte Zeit, um die große Zahl der jedes Jahr eingereichten Anträge zu prüfen. Mehr Zeit, die für das Verständnis des Dokuments aufgewendet wird, wirkt sich auf die verfügbare Zeit für die Patentrecherche aus, die eine entscheidende Aktivität darstellt.
Deshalb muss man beim Verfassen ausführliche Inhalte vermeiden und sich darauf konzentrieren, die Punkte klar und prägnant darzulegen. Außerdem muss darauf geachtet werden, mehrdeutige Sätze auszusortieren und Rechtschreib- und Grammatikfehler zu vermeiden. Darüber hinaus muss die Konsistenz im gesamten Dokument gewahrt bleiben.
Wenn Sie beispielsweise das Wort „Container“ verwenden, um etwas zu beschreiben, muss es in der gesamten Anwendung gleich bleiben und darf nicht austauschbar mit „Vessel“, „Box“ oder einem anderen Synonym verwendet werden.
Ein Patent wird nur auf der Grundlage der vom Erfinder vorgelegten Beschreibung und des Inhalts erteilt. Nach der Einreichung können Sie Ihrer Patentakte keine weiteren Informationen mehr hinzufügen. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass alle Einzelheiten der Erfindung genau dargelegt werden.
Die Angabe unzureichender oder falscher Daten kann den Prüfer verwirren und zur Ablehnung des Antrags führen. Man darf niemals davon ausgehen, dass der Prüfer als Experte die Erfindung und ihre Funktionsweise automatisch versteht.
Da die Beschreibung auch die Ermöglichungsvoraussetzung erfüllen muss, ist es wichtig, dass die vollständigen Einzelheiten präzise angegeben werden und sich auf die Erfindung und ihre Funktionsweise konzentrieren.
Patentzeichnungen sind Illustrationen, die die Erfindung und ihre Funktionsweise erläutern. Antragsteller beauftragen in der Regel Patentzeichnungsexperten mit der Erstellung dieser Zeichnungen. Obwohl die Zeichnungen eine kostspielige Angelegenheit sind, sind sie ein hervorragendes Mittel, um eine Offenlegung zu erweitern. Eine visuelle Darstellung, die das geschriebene Wort begleitet, erleichtert und vereinfacht das Verständnis.