Erfolgreiche Antwort des Patentamts

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Ein eingetragenes Patent kann erst danach erlangt werden einreichen eine Patentanmeldung. Der USPTO dann bezeichnet ein Patentprüfer, der die Patentanmeldung prüft und ihre Patentierbarkeit und Konformität mit den gesetzlichen Anforderungen beurteilt. In einem Bericht namens an „Office Action“: Der Patentprüfer beurteilt die Patentierbarkeit der Patentanmeldung und kann eine oder mehrere Ablehnungen und/oder rechtliche Einwände enthalten. 

Inhaltsverzeichnis

Klage beim Patentamt   

Eine Patentanmeldung wird zur Prüfung in die Warteschlange gestellt, nachdem sie beim USPTO eingegangen ist. Der Patentprüfer fasst seine Schlussfolgerungen in einem Amtsbescheid zusammen, nachdem er Ihre Patentanmeldung gründlich geprüft hat. Jeder Aspekt der Patentanmeldung kann Gegenstand einer Klage des Amtes sein, die ein oder mehrere Probleme aufwirft.  

Die Studie konzentriert sich jedoch in erster Linie auf die Behauptungen. Im Hinblick auf die Ansprüche werden sowohl Formalitäten als auch Patentfähigkeit beurteilt. Die Formalitäten der anderen Teile der Patentanmeldung werden geprüft und es wird geprüft, ob sie jeden einzelnen Anspruch ausreichend stützen. Detailliert Informationen zu Amtshandlungen liegen vor at https://www.uspto.gov/trademarks/maintain/responding-office-actions.  

OObjektIonen, die in einer Amtshandlung erhoben wurden 

Ansprüche ablehnen im Licht von vorhandene Wissen 

Allein Ansprüche können „abgelehnt“ werden. Der Stand der Technik kann als Grundlage für eine Ablehnung dienen. Ein oder mehrere öffentlich zugängliche Materialien, von denen der Patentprüfer angibt, dass sie die in Ihrer Patentanmeldung beanspruchten Merkmale offenbaren, die aber vor dem Anmeldetag Ihrer Patentanmeldung vorhanden waren, gelten als Stand der Technik. Wenn mehrere Anträge anhängig sind, kann es sein, dass einige Anträge abgelehnt werden, während andere angenommen werden. 

Andere Anspruchsablehnungen 

Zusätzlich zu den Offenbarungen des Standes der Technik können Ansprüche auch aus anderen Gründen abgelehnt werden. Aufgrund der Form der Ansprüche und/oder der Einhaltung einschlägiger Patentgesetze kann der Patentprüfer diese Ablehnungen aussprechen. Der Patentprüfer wird einen Anspruch aus mehreren Gründen ablehnen, beispielsweise wenn er eine Erfindung identifiziert, die nicht in der Patentanmeldung beschrieben ist, oder wenn er sich auf einen nicht patentierbaren Gegenstand wie etwa eine abstrakte Idee konzentriert. 

Offensichtlichkeit 

Gemäß 35 USC 103 kann ein Anspruch abgelehnt werden, wenn „die beanspruchte Erfindung als Ganzes vor dem tatsächlichen Anmeldetag der beanspruchten Erfindung für eine Person mit durchschnittlichen Kenntnissen auf dem Gebiet, auf das sich die beanspruchte Erfindung bezieht, offensichtlich gewesen wäre.“ Eine Kombination von zwei oder mehr Referenzen, einschließlich der Begründung für die Kombination der aufgeführten Referenzen, wie z. B. Patente und veröffentlichte Patentanmeldungen, ist die Grundlage für die meisten Ablehnungen vom Typ Offensichtlichkeit. 

Anticipation 

Auf Vorwegnahme beruhende Ablehnungen erfolgen als Reaktion auf eine einzelne Referenzoffenbarung oder Veröffentlichung, die mehr als ein Jahr vor dem Prioritätsdatum oder dem Anmeldetag der Anmeldung erfolgte oder veröffentlicht wurde. Rechtliche Unterstützung für diese Ablehnungen liefert 35 USC 102, in dem auch festgelegt ist, dass eine beanspruchte Erfindung nicht patentierbar ist, wenn sie vor der wirksamen Anmeldung der beanspruchten Erfindung in einer gedruckten Veröffentlichung, im öffentlichen Gebrauch, zum Verkauf oder auf andere Weise für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird Datum. Dies steht im Einklang mit der Leitidee, dass alles, was zuvor gemeinfrei (also überall) war, keine originelle oder innovative Erfindung ist, unabhängig davon, wer es später behauptet. 

Nicht patentierbarer Gegenstand  

Gegenstandsablehnungen sind in der Regel das Ergebnis der Argumentation des Patentprüfers, dass die beanspruchte Erfindung keinen Anspruch auf Patentschutz habe, da sie sich auf eine abstrakte Idee oder einen anderen nicht patentierbaren Gegenstand gemäß 35 § 101 beziehe. Dies kommt häufig bei der Ablehnung von Ansprüchen vor auf Softwareerfindungen, Geschäftsmethoden und computerimplementierte Prozesse ausgerichtet. 

Andere Ablehnungen  

Andere Arten von Ablehnungen können für die Beanspruchung mehrerer patentrechtlich unterschiedlicher Erfindungen in einer einzigen Patentanmeldung, für das Versäumnis, die Erfindung klar darzulegen und geltend zu machen (im Allgemeinen, weil der Anspruch unklar ist), für eine Beschreibung, die den Anspruch nicht ermöglicht oder stützt, oder für einen Anspruch erfolgen das Versäumnis, ein Element oder eine Einschränkung anzugeben, die für die Ermöglichung der Erfindung und für die erneute Einreichung der Anmeldung erforderlich sind. 

Die Art und der Inhalt der Ablehnungen und/oder Einwände sowie die Art der ergangenen Amtsbescheide sind wichtige strategische Überlegungen bei der Reaktion auf Amtsbescheide. 

Die besten Möglichkeiten, auf Maßnahmen des Amtes zu reagieren

Umfassende schriftliche Antwort 

Der Erfinder muss eine ausführliche schriftliche Verteidigung der Patentierbarkeit der Erfindung vorlegen. Der schriftliche Beitrag sollte außerdem korrekt sein und etwaige Patentansprüche untermauern. Ist die Erfindung nicht neu und erfinderisch, kann der Prüfer gelegentlich einen Amtsbescheid erlassen. In solchen Fällen erhöht die Verbesserung der Antragsaussagen die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Einreichung. Durch die Reduzierung des Umfangs der Ansprüche würde diese Änderung den Prüfer dazu ermutigen, das Patent zu prüfen und zu untersuchen. 

Eröffnungszug  

Patentdokumente bestehen aus verschiedenen BestandteilenB. das Gebiet der Erfindung, der Gegenstand, die Zusammenfassung, die Beschreibung, die Ansprüche usw. Zunächst einmal ist es schwierig zu überlegen, welcher Teil des Dokuments das Verfassen einer Antwort erfordert. Der beste Ansatz ist, mit dem unabhängigen Anspruch oder dem Hauptanspruch zu beginnen. Ein unabhängiger Anspruch ist in der Regel der erste Anspruch und besteht aus dem Erfindungsgegenstand, für den der Erfinder Schutz beantragt.  

Sind die unabhängigen Ansprüche änderbar? Wenn ja, können Sie einen engeren Anwendungsbereich akzeptieren, da jeder unabhängige Anspruch zusätzliche Merkmale oder Einschränkungen aufweist? Die richtige Balance mit dem Patentprüfer zu finden, ist eine Art Tanz, wenn man versucht, eine Zurückweisung aus dem Stand der Technik aufzuheben. Um Ablehnungen nach dem Stand der Technik zu vermeiden, müssen Sie jedem unabhängigen Anspruch spezifische Merkmale hinzufügen ohne zu viele Informationen preiszugeben. On Wenn Sie jedoch zu wenig geben, besteht die Gefahr, dass Sie eine weitere Office Action erhalten. 

Abhängiger Anspruch/Ansprüche  

Ein abhängiger Anspruch ändert nichts am Umfang des unabhängigen Anspruchs, auf dem er beruht. Daher gelten alle in einem abhängigen Anspruch enthaltenen einschränkenden Formulierungen nur für diesen spezifischen abhängigen Anspruch und nicht für den unabhängigen Anspruch. 

Stellen Sie sich ein Szenario vor, in dem ein Gerät mit einem Behälter und einem Deckel durch einen unabhängigen Anspruch abgedeckt ist. Die Vorrichtung nach Anspruch 1 umfasst gemäß abhängigem Anspruch 2 auch einen Griff am Deckel. Es wäre falsch, aus der Lektüre von abhängigem Anspruch 2 zu schließen, dass Anspruch 1 nun einen Griff benötige.  

Die Prüfung abhängiger Ansprüche als sekundäre oder tertiäre Merkmalskategorien ist der richtige Weg, sie zu prüfen. Auch wenn sie nicht im unabhängigen Anspruch enthalten sind, können diese Merkmale dennoch von Bedeutung sein. Wenn dem Produkt eines Mitbewerbers daher die in Ihren abhängigen Ansprüchen aufgeführten Eigenschaften fehlen, kann Ihr allgemeinerer unabhängiger Anspruch dennoch gelten (z. B. ein Konkurrenzgerät, das über eine Box und eine Abdeckung, aber keinen Deckel verfügt). 

Telefonisches Interview  

Die grundlegende Taktik, um auf eine endgültige Amtshandlung zu reagieren, besteht darin, mit einem Prüfer per Telefon zu sprechen. Ein Anruf verrät noch viel mehr Informationen. Prüfer ziehen es vor, den vom Erfinder bereitgestellten Informationen mehr Glaubwürdigkeit zu verleihen. Ermittler spielen häufig eine große Rolle dabei, der Staatsanwaltschaft zu einer Einigung zu verhelfen. Sie könnten sogar vorschlagen, die Behauptung zu ändern. 

Sie können den Prüfer, der Ihren Fall bearbeitet, anrufen und mit ihm sprechen, auch wenn Sie eine schriftliche Antwort einreichen müssen. Schriftliche Kommunikation ist häufig weniger effektiv und es fehlt die unmittelbare Reaktion, die ein Telefonanruf bietet. Es ist wichtig, schriftlich zu kommunizieren, damit die Öffentlichkeit über Ihre Argumente informiert ist. Als Gesprächsstoff für das Interview wird dem Interviewer eine schriftliche Antwort gegeben.  

Zusammenfassung

Wenn ihre Patentanmeldungen abgelehnt werden, nehmen es manche Unternehmer und Erfinder zu persönlich. Sie glauben, dass ihre Reise zu Ende ist und dass das investierte Geld eine Verschwendung war. Es ist unwahrscheinlich, dass dies eine Verschwendung sein wird, zumindest nicht für die anfängliche Ablehnung. 

Es ist wichtig, Ablehnungen richtig zu erkennen, um nicht deprimiert zu werden, wenn man darüber nachdenkt. Die Zurückweisung Ihrer Patentanmeldung, wenn es sich hierbei um die erste Amtsklage handelt, ist kein Grund, das Patentanmeldungsverfahren aufzugeben. Allein das Urteil des Prüfers begründet die Ablehnung. Natürlich ist das Urteil des Prüfers das Wichtigste, aber das bedeutet nicht, dass Sie keine Optionen haben. 

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