Samsung wegen Patentverletzung im Streit um drahtlose Kommunikation verklagt

Startseite / Blog / Suche nach Verstößen / Samsung wegen Patentverletzung im Streit um drahtlose Kommunikation verklagt

Gehäuse 5:22-cv-00073 – MIMO Research, LLC („Kläger“) reichte am 10. Juni 2022 beim US-Bezirksgericht, Eastern District of Texas, eine Klage gegen Samsung Electronics America, Inc. und Samsung Electronics Co., Ltd. (zusammen „Samsung“) ein „ oder „Beklagter“) wegen Patentverletzung. Samsung Electronics America, Inc. ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Samsung Electronics Co. Ltd.  

MIMO-Forschung, eine 2017 gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in New York, besitzt ein Portfolio verschiedener Patente, die auf drahtloser Multiple Input Multiple Output („MIMO“)-Kommunikation, Powerline-Netzwerken und Ultrabreitband („UWB“)-Technologie basieren. Die bekannten Technologiegiganten wie Apple, Qualcomm, Sony, Broadcom Inc, ST Microelectronics und Nokia haben die Patente des Klägers zitiert, wie in der Klageschrift erwähnt. 

Inhaltsverzeichnis

Samsung ist ein Südkoreaner multinationalenElektronik Unternehmen, das die Patente von MIMO Research auch in 22 Patenten und Patentanmeldungen zitiert hat, wie im Beschwerdebrief beschrieben. Laut dem von Reelecura zusammengestellten Samsung-Patentportfoliobericht 2018 gehören zu den Top-Technologien, die von Samsungs aktuellen Patentbeständen abgedeckt werden, Halbleiter, Festkörpergeräte, Optik, digitale Schnittstellenanordnungen sowie fernsehbezogene Displays und Signale. 

Angeklagte Patente von MIMO Research: In der Klage wird behauptet, dass die Beklagte fünf Patente des Klägers („Klagepatente“) verletzt habe, indem sie in ihren Produkten patentgeschützte drahtlose Kommunikationstechniken und andere Technologien verwendet habe.  Die in dem Fall involvierten Patente sind US7091854B1 („854-Patent“), US7046716B1 („716-Patent“), US7133646B1 („646-Patent“), US7305057B1 („057-Patent“) und US7433382B1 („382-Patent“). Der Klage zufolge bietet die Beklagte den Verkauf und/oder den Verkauf von Produkten und/oder Dienstleistungen an, die die Klagepatente verletzen.  

Die rechtsverletzenden Produkte von Samsung: Der Kläger behauptet, dass der Beklagte bestimmte beschuldigte Produkte kommerzialisiert, vermarktet, verkauft, vertreibt, testet und wartet. Samsung Galaxy Z Fold2, Galaxy Z Fold3, Galaxy S21 5G, Galaxy S21+ 5G, Galaxy S21 Ultra 5G und Galaxy S22 Ultra sind die im Beschwerdebrief genannten beschuldigten Produkte. 

Kurzer Überblick über die geltend gemachten Patente und Kurzüberblick über die angeblichen Produktmerkmale:

US7091854B1:

Das „854-Patent“ beschreibt die Verwendung eines MIMO-Sensorsenders, der mit dem Analog-Digital-Wandler gekoppelt ist, der außerdem mit der Signalverarbeitungs- und Datenberechnungseinheit gekoppelt ist. Der MIMO-Transceiver ist mit dem Ausgang von Signalverarbeitungs- und Datenverarbeitungseinheiten gekoppelt. Diese Technologie reduziert Intersymbolinterferenzen, Kanalinterferenzen, Mehrwegeausbreitung und Fading und verbessert gleichzeitig die durchschnittliche Signalleistung. Das „854-Patent“ erhöht die Kapazität, Abdeckung und Qualität der drahtlosen Kommunikation erheblich.  

Das Samsung S21 Ultra-GerätEin beschuldigtes Produkt enthält einen MIMO-Sensorknoten, wie im Beschwerdeschreiben offengelegt, der MIMO-Antennen umfasst, die mit einem Transceiver verbunden sind, wie in der Abbildung unten dargestellt. In ähnlicher Weise umfassen andere beschuldigte Produkte Diversity-Module, die MIMO für den Empfang gleichzeitiger Datenströme unterstützen. 

Samsung wegen Patentverletzung im Streit um drahtlose Kommunikation verklagt

US7046716B1: 

Das „716-Patent“ offenbart einen Dual-Mode-Ultra-Breitband- (UWB) und drahtlosen lokalen Netzwerk- (WLAN) Kommunikations-Transceiver, der zur Implementierung zweier unterschiedlicher Standards in einem einzigen Gerät verwendet wird. Dieser Transceiver offenbart neuartige Systeme, die die Koexistenz von UWB- und WLAN-Standards in einer Umgebung ermöglichen.  

Der Kläger behauptet, dass die Samsung S22 Ultra-Gerät enthält ein UWB-Modul, das dem 802.15.4z-Standard entspricht und FiRa-zertifiziert ist. Die in zwei Frequenzen arbeitende Antenne ist im beklagten Produkt mit dem UWB-Modul verbunden und offenbart damit die Verwendung der patentierten Technologie des Klägers. Ebenso die Samsung Galaxy S21 Ultra-Gerät verfügt über eine UWB-Pendlereinheit, die einen UWB-Schalter zur Auswahl eines der Ausgänge aus zwei verschiedenen implementierten Standards enthält. 

 

US7133646B1: 

Das „646-Patent“ offenbart ein neuartiges Verfahren, das auf einem Multimode- und Multiband-MIMO-Transceiversystem implementiert ist. Das Transceiversystem unterstützt den Multimode-Empfang von Wideband Code Division Multiple Access (W-CDMA), Wireless Local Area Network (WLAN) und Ultra-Wideband (UWB)-Signalen. Das Transceiversystem unterstützt die Koexistenz von Multistandard-Anwendungen in einer drahtlosen Kommunikationsumgebung.  

Das behauptet der Kläger Samsung Galaxy S21, S21+ und S21 Ultra-Gerät Datenblatt beschreibt, dass diese beschuldigten Produkte den Empfang und die Übertragung von W-CDMA-, WLAN- und UWB-Signalen ermöglichen. Diese Produkte führen eine W-CDMA-Funktion aus und schalten WLAN- und UWB-Funktionen im W-CDMA-Modus aus. Ebenso sind W-CDMA und die WLAN-Funktionen im UWB-Modus ausgeschaltet. 

US7305057B1: 

Das „057-Patent“ offenbart ein neuartiges System für einen auf Mehrkanalfiltern basierenden UWB-Kommunikations-Transceiver, der so gesteuert wird, dass Interferenzen mit WLAN 802.11a-Geräten vermieden werden. Die Erfindung ermöglicht es einem UWB-Gerät, in einem Spektrum zu arbeiten, das bereits von bestehenden Funkdiensten genutzt wird, ohne Rückschlüsse zu ziehen, was zu einer effektiven Nutzung begrenzter Spektrumressourcen führt.  

Der UWB-Transceiver, der im Frequenzband von 3.1 GHz bis 10.6 GHz arbeitet, verfügt über eine Mehrkanalsteuerung, die das Problem der Interferenz mit einem anderen WLAN-Gerät dadurch behebt, dass UWB-Signale nicht auf einem und/oder zwei Senderkanälen übertragen werden.  

Der Kläger behauptet, dass die Samsung Galaxy S22 Ultra-Gerät verfügt über einen UWB-Sender, der über 6.5-GHz- und 8.0-GHz-Kanäle senden kann. Der koreanische Technologieriese warf Produkte vor, die die Übertragung und den Empfang von UWB-Signalen über mehrere Kanäle unterstützen. 

 

US7433382B1: 

Das „382-Patent“ offenbart Technologien, die die Übertragung von Daten mithilfe von UWB ermöglichen, ohne die Übertragung von Daten mithilfe von Nicht-UWB-Signalen zu beeinträchtigen, die dasselbe Frequenzband wie UWB verwenden.  

Diese Technologie verbessert den Betrieb von drahtlosen Netzwerken, indem sie Interferenzen mit WLAN-Signalen reduziert, indem sie eine Mehrkanal-Pseudozufallsrauschen-Nachschlagetabelle verwendet, die mit einer Mehrkanal-Sequenz-Mapping-Komponente gekoppelt ist. Die Erfindung beschreibt ein neuartiges UWB-Gerät, das die Übertragung von Daten ermöglicht und gleichzeitig Interferenzen mit WLAN 802.11a-Geräten vermeidet.  

Bei den angeklagten Produkten handelt es sich um einen Spread-Spectrum-basierten UWB-Kommunikationstransceiver mit Mehrkanalmodulation. Die beklagten Produkte unterstützen UWB-Kanäle, die in Mehrkanalmodulatoren mit einer Mittenfrequenz von 6489 MHz, 6490 MHz und 7987 MHz eingesetzt werden. Jeder UWB-Kanal hat eine Bandbreite zwischen 500 MHz und 786 MHz. 

 

Handelsstatistiken der beschuldigten Produkte: 

Die geschätzten weltweiten verkauften Einheiten des koreanischen Riesen für die angeklagten Produkte: 

Samsung wegen Patentverletzung im Streitfall 2 über drahtlose Kommunikation verklagt

Laut MIMO Research nutzt der Beklagte die patentierte Technologie des Klägers, ohne eine angemessene Lizenzgebühr zu zahlen. Sie strebt ein positives Urteil an, da Samsung dem Kläger Schaden zugefügt hat und gegenüber dem Kläger für die direkte Verletzung seiner patentierten Technologie haftbar ist.  

Der Kläger behauptet weiter, dass Samsung „konkret beabsichtigt und sich darüber im Klaren war, dass die normale und übliche Verwendung der beklagten Produkte“ die Klagepatente direkt verletzen würde. Der Kläger erklärte in der Beschwerde, dass der Verstoß „vorsätzlich, mutwillig, böswillig, bösgläubig, offenkundig und vorsätzlich“ gewesen sei. Berger & Hipskind LLP vertritt MIMO Research vor Gericht. 

Artikel empfehlen
TOP

Fordern Sie einen Rückruf an!

Vielen Dank für Ihr Interesse an TT Consultants. Bitte füllen Sie das Formular aus und wir werden uns in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen

    Pop-up

    ENTSPERREN SIE DIE KRAFT

    Von Ihrem Ideen

    Erweitern Sie Ihr Patentwissen
    Exklusive Einblicke erwarten Sie in unserem Newsletter

      Fordern Sie einen Rückruf an!

      Vielen Dank für Ihr Interesse an TT Consultants. Bitte füllen Sie das Formular aus und wir werden uns in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen