Durch die Nase bezahlen, oder? PayPal vs. Paytm

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Seit die indische Regierung 500- und 1000-Rupien-Banknoten überflüssig gemacht hat, ist Paytm auf der Demonetisierungswelle mit von der Partie. Es reichte von ganzseitigen Anzeigen in überregionalen Zeitungen bis hin zu energischen Social-Media-Kampagnen und Fernsehwerbung – sie tun sicherlich ihr Bestes, um von der Regierungsmaßnahme zu profitieren. Allerdings bringt die ganze Aufmerksamkeit, die es erhalten hat, auch eine ganze Reihe von Problemen mit sich. Wir werden diskutieren, wie Paytm kürzlich in einen Rechtsstreit um geistiges Eigentum geriet, als der internationale Online-Zahlungsriese PayPal einen formellen Widerspruchsantrag einreichte, in dem er Paytm verschiedene Markenverletzungen vorwarf.

In seinem Widerspruchsantrag vom 18. November 2016 focht PayPal das indische Mobile-Wallet-Unternehmen gegen die beim indischen Markenregister anhängige Markenanmeldung 2424471 von Paytm an. Wir haben die Gründe für den Widerspruch von PayPal genannt:

  • Die Gerätemarke von PayPal im Blauton ist in Indien bereits seit 2007 registriert, was dem Unternehmen das legitime Recht gibt, die Ärmel hochzukrempeln.
  • Paytm hat das zweifarbige Farbschema von PayPal vollständig übernommen, indem die erste Silbe in dunkelblauer Farbe und die zweite Silbe in hellblauer Farbe geschrieben wurde;
  • Paytm und PayPal beginnen beide mit dem Begriff „PAY“, den Verbraucher mehr als die zweite Silbe verstehen, da beide Marken ähnlich lang sind;
  • Paytm hat identische Farben und Farbschemata wie PayPal übernommen, um seinen weltweiten Ruf und guten Willen auszunutzen und öffentliche Verwirrung zu stiften
  • Paytm und PayPal bieten identische Dienste an, was wiederum zu Lasten von Paytm geht, da es für sie schwieriger wird, die vorherige Kenntnis der PayPal-Marke zu leugnen.

Gemäß Abschnitt 21 des indischen Markengesetzes von 1999 wird jeder Person eine Frist von vier Monaten für den Widerspruch gegen die beworbene Anmeldung einer Marke eingeräumt. Unter Ausnutzung dieses Gesetzes hat PayPal den Widerspruchsantrag gegen Paytm am letzten Tag eingereicht, der für die Einreichung des Antrags seit der Ankündigung der Markenanmeldung von Paytm am 18. Juli 2016 zur Verfügung stand.

PayPal hat gemäß den folgenden Abschnitten des Markengesetzes Regress genommen:

  • Abschnitt 9(2)(a), der Täuschung oder Verwechslung als absolutes Ablehnungsgrund gegen die Eintragung der Marke vorsieht;
  • Abschnitt 11, der die Ähnlichkeit mit einer „älteren Marke“ als „relativen“ Grund für die Verweigerung der Eintragung vorsieht.
  • Abschnitt 2(1)(zg), der „bekannte Marke“ in Bezug auf Waren oder Dienstleistungen definiert, bezeichnet eine Marke, die für den wesentlichen Teil der Öffentlichkeit, die diese Waren nutzt oder solche Dienstleistungen erhält, zu einer solchen geworden ist Eine solche Marke in Bezug auf andere Waren oder Dienstleistungen würde wahrscheinlich als Hinweis auf eine Verbindung im Geschäftsverkehr oder bei der Erbringung von Dienstleistungen zwischen diesen Waren oder Dienstleistungen und einer Person, die die Marke in Bezug auf die erstgenannten Waren oder Dienstleistungen verwendet, aufgefasst werden. PayPal behauptet, eine bekannte Marke zu sein.

Ähnliche Probleme traten in der Vergangenheit auf, als eBay ein Markeneinspruchsverfahren gegen Foodiebay einleitete. Bald darauf benannte sich Foodiebay in Zomato um, um weitere Verfahren zu vermeiden. Die Änderung war jedoch mit einem Preis verbunden und Zomato wurde bei der Benennung Ihrer Marke zu einem Musterbeispiel in der Liste der „Don'ts“.

Ein weiteres Argument, das für PayPal spricht, ist, dass viele internationale Marken ihre Produkte unter einem einzigen Präfix einführen, wie etwa Apples Verwendung des Werks „I“ in seinen verschiedenen elektronischen Produkten – Imac, Ipod und Ipad oder McDonald’s, das seinem berühmten „Mc“ das Präfix voranstellt. vor all seinen köstlichen Produkten – McMaharaja Burger, McServe, McPuff usw.; Da Paytm dasselbe Präfix verwendet, könnte ein ahnungsloser Kunde es für eine einheimische Tochtergesellschaft von PayPal halten.

Es bleibt die Faustregel, ob zwei Marken dazu führen, dass eine Person mit normaler Vorsicht und unvollkommener Erinnerung zwischen den beiden Marken verwechselt wird. Es bleibt abzuwarten, wie sich der Kampf im Markenregister entwickeln wird, wobei PayPal darauf plädiert, den Antrag von Paytm auf Eintragung der Marke Paytm abzulehnen und PayPal die Kosten für das Verfahren zuzusprechen. Da PayPal erhebliche Ansprüche wie die vorherige Registrierung und die Bereitstellung identischer Dienste hat, scheint sich Paytm derzeit in schwierigem Fahrwasser zu befinden.

*In diesem Bereich finden Sie das nächste Update zur Verteidigung von Paytm und unsere Anmerkungen zur kürzlich von PayPal gegen Paytm eingereichten Urheberrechtsverletzungsklage.

Autor

Sonja Chauhan

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