Was ist ein Patentkooperationsvertrag (PCT) – eine Erklärung

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Was ist ein Patentkooperationsvertrag (PCT)?

Das Vertrag über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) ist ein internationales Patent (IP) Rechtsabkommen zwischen mehreren Vertragsstaaten/Ländern, das Patentschutz in mehreren ausgewählten Ländern durch Einreichung einer einzigen gemeinsamen Patentanmeldung gewährleistet WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum).

Mithilfe des Patentkooperationsvertrags kann ein Erfinder/Anmelder eine einzige internationale Patentanmeldung einreichen, was wiederum dabei hilft, Patentschutz für seine/ihre Erfindung in mehreren Ländern gleichzeitig zu erhalten. Gemäß dem Patentkooperationsvertrag kann ein Antragsteller eine internationale Patentanmeldung bei einem zuständigen Anmeldeamt einreichen (wie das USPTO oder das indische Patentamt) und geben Sie mehrere PCT-Mitgliedsländer an, die als Designated States abgedeckt werden sollen.

Ohne Patentkooperationsvertrag muss ein Anmelder/Erfinder mehrere Patentanmeldungen einreichen, dh eine in jedem gewünschten Land. Anstatt also zahlreiche separate Patentanmeldungen für ausländische Patente einzureichen, kann man eine einzige internationale Patentanmeldung (PCT) einreichen, sofern alle erforderlichen/gewünschten Länder/Regionen Mitglieder des PCT sind. 

Vom 25. Mai bis 19. Juni 1970 war Washington Gastgeber der Washingtoner Diplomatischen Konferenz zum Patentkooperationsvertrag. Am letzten Tag der Konferenz, dem 19. Juni 1970, wurde der Patentkooperationsvertrag unterzeichnet.

Der Vertrag trat am 24. Januar 1978 in Kraft und umfasste zu diesem Zeitpunkt 18 Vertragsstaaten. Am 1. Juni 1978 wurde die erste internationale Anmeldung eingereicht. Derzeit sind mit Stand 156 insgesamt 2022 Vertragsstaaten/Länder Mitglieder des PCT. 

Inhaltsverzeichnis

PCT

PCT Anmeldeverfahren

Das PCT-Verfahren besteht aus zwei Schlüsselphasen: einer internationalen Phase und einer nationalen Phase. 

  1. Internationale Phase
  2. Einreichen einer internationalen Anmeldung

Anmelder, die ihre Innovation in mehr als einem Land schützen möchten, reichen in der Regel zunächst eine nationale oder regionale Patentanmeldung bei ihrem örtlichen Patentamt ein.

Antragsteller müssen eine internationale Patentanmeldung nach dem PCT beim RO (Regionalbüro) oder beim IB (International Bureau) einreichen – und zwar innerhalb von 12 Monaten nach dem Anmeldetag der ersten Patentanmeldung (eine in der Pariser Verbandsübereinkunft festgelegte Zeitbeschränkung), also initiieren die internationale Phase.

Eine PCT-Anmeldung kann nur von einem Staatsangehörigen oder Einwohner eines Vertragsstaats oder Landes des Patentkooperationsvertrags (PCT) eingereicht werden. Wenn in der PCT-Anmeldung mehrere Anmelder genannt werden, muss nur ein Anmelder diese Kriterien erfüllen. 

  • Dokumentveröffentlichung 

Der Inhalt der internationalen Patentanmeldung sowie der internationale Recherchenbericht werden kurz nach 18 Monaten nach dem frühesten Prioritätsdatum der Patentanmeldung offengelegt/veröffentlicht. 

  • Ein Kapitel benennen 

Wenn Sie den Bewerbungsprozess fortsetzen möchten, müssen Sie zunächst den gewünschten Studiengang festlegen: 

A. Kapitel I des PCT – So wird es standardmäßig ausgeführt. Wenn Sie sich dafür entscheiden, mit Kapitel I des PCT fortzufahren, geht die Anmeldung automatisch in die nationale Phase über.

Nach Erhalt der Ergebnisse des internationalen Recherchenberichts haben Sie Anspruch auf eine einmalige Überprüfung der Ansprüche gemäß Artikel 19 des Vertrags. Eventuelle Änderungen müssen beim Internationalen Büro eingereicht werden.

Eine schriftliche Stellungnahme als internationaler vorläufiger Bericht zur Patentierbarkeit wird an den Anmelder und die PCT-Mitgliedstaaten gesendet, in denen Sie Patentschutz beantragen. „Designierte“ Staaten sind die Namen, die diesen Staaten/Ländern gegeben werden. 

B. Kapitel II des PCT – Wenn Sie möchten, reichen Sie ein PCT/IPEA/401-Formular (auch „Antrag“ genannt) bei einer internationalen vorläufigen Prüfungsbehörde (IPEA) ein. Wenn Sie sich über Ihre Möglichkeiten, Patentschutz zu erlangen, unsicher sind, sollten Sie darüber nachdenken, einen Antrag einzureichen.

Eine zusätzliche Patentfähigkeitsprüfung wird von der IPEA durchgeführt (als schriftliche Stellungnahme der IPEA bezeichnet). Sie können jeden Teil der Spezifikation gemäß Artikel 34 des PCT ändern. Alle Änderungen werden zur Analyse direkt an die IPEA gesendet.

Sie und die Staaten, in denen Sie Patentschutz beantragen, erhalten einen Abschlussbericht, den sogenannten International Preliminary Report on Patentability (IPRP). Das IPRP gibt eine unverbindliche Stellungnahme dazu ab, ob die Erfindung patentierbar ist oder nicht. 

  • Kommunikation mit nationalen Ämtern 

Eine Kopie der veröffentlichten internationalen Anmeldung und des internationalen Recherchenberichts wird von den nationalen oder regionalen Ämtern für geistiges Eigentum der benannten Staaten beim Internationalen Büro angefordert. Außerdem wird der vorläufige internationale Bericht zur Patentierbarkeit angefordert (Kapitel I oder Kapitel II, je nach Bedarf). 

  • Nationale Phase 

Sie können nun eine Patentanmeldung bei den nationalen oder regionalen Ämtern für geistiges Eigentum der Staaten einreichen, die Sie im Anmeldeverfahren ausgewählt haben. Sie müssen außerdem alle entsprechenden Gebühren entrichten und alle erforderlichen Übersetzungen in jedem nationalen oder regionalen Büro vorlegen. 

Es ist erwähnenswert, dass jedes Amt für geistiges Eigentum während der nationalen Phase seine eigenen nationalen oder regionalen Gesetze zur Bewertung der Patentierbarkeit nutzen kann. Der Stand der Technik (Informationen, die es einem Patentprüfer ermöglichen könnten, einen Fehler in einem oder mehreren Ihrer Ansprüche geltend zu machen) und alle anderen Bedingungen der Patentierbarkeit, die in der internationalen Anmeldung nicht erforderlich sind, werden von den regionalen Ämtern für geistiges Eigentum geprüft. 

Jeder PCT-Mitgliedsstaat hat eine vollständige Beschreibung der Voraussetzungen für den Eintritt in seine nationale Phase bereitgestellt. Da sich Praktiken und Standards jedoch ändern können, sind die Gesetze, Regeln und Vorschriften der einzelnen Bundesstaaten die einzigen verlässlichen Informationsquellen zu den Anforderungen. 

PCT-Einreichungsberechtigung und Gebühren

Wenn Sie Staatsangehöriger oder Einwohner eines der PCT-Vertragsmitgliedstaaten sind, haben Sie Anspruch darauf ein internationales Patent anmelden Anwendung. Sind in der internationalen Anmeldung mehrere Bewerber aufgeführt, muss nur einer von ihnen diese Bedingung erfüllen.

Der PCT und seine Vorschriften schreiben vor, dass eine internationale Patentanmeldung in Übereinstimmung mit bestimmten formalen Standards ausgefüllt werden muss. Diese Anforderungen sind im PCT-Antragstellerleitfaden – Internationale Phase der WIPO (PDF-Version) beschrieben. Wenn Sie diese Richtlinien befolgen, müssen Sie sich nicht an unterschiedliche nationale oder regionale Formalitäten anpassen. 

Dem Antrag müssen außerdem die erforderlichen Gebühren beigefügt sein, damit das Internationale Büro (WIPO) ihn anerkennen kann. Alle relevanten Kosten müssen innerhalb eines Monats nach Erhalt der internationalen Anmeldung bezahlt werden; Für verspätete Zahlungen wird eine zusätzliche Gebühr erhoben. Folgende Gebühren müssen übermittelt werden: 

Mit dieser Zahlung soll dem Empfangs-/Regionalamt (RO) die Arbeit gutgeschrieben werden, die es im Zusammenhang mit der ausländischen Anmeldung leistet – Gebühr für die Übermittlung der Patentanmeldung vom RO zum IB. 

Bei der Anmeldung eines internationalen Patents Bei der Anmeldung wird für die Leistung eine internationale Anmeldegebühr an das RO entrichtet des Internationalen Büros.

Diese Gebühr wird an die RO gezahlt zugunsten der Internationalen Recherchenbehörde damit die durchzuführende internationale Suche. 

Aussichten für Wenn Sie einen Antrag auf eine ausländische Anmeldung einreichen, wird eine Gebühr an die gezahlt IPEA zugunsten des Internationalen Büros.

Diese Gebühr wird an die IPEA gezahlt damit   Antrag zu prüfen.

Vorteile von PCT 

  • Prüfungsverfahren bei nationalen Patentämtern und die Zahlung der damit verbundenen Anwalts- und Übersetzungskosten können vom Anmelder verzögert werden. 
  • Durch die Verschiebung nationaler und regionaler Verfahren gewinnen Antragsteller Zeit, über die potenzielle Kommerzialisierung ihrer Erfindung und die Märkte nachzudenken, auf denen sie Patentschutz beantragen möchten. 
  • Wenn bei der WIPO eine Patentanmeldung im Rahmen des PCT eingereicht wird, führt die Organisation eine globale Patentrecherche durch, um festzustellen, ob die Erfindung weltweit patentierbar ist. Diese Informationen können erhebliche Auswirkungen auf die Entscheidung des Anmelders haben, die Innovation zu patentieren. Wenn sich beispielsweise nach der Offenlegung in einer PCT-Anmeldung herausstellt, dass ein Patent nicht patentierbar ist, kann der Anmelder die Anmeldung zurückziehen, wodurch die Kosten für die Einreichung in der nationalen Phase entfallen.  
  • Das PCT-System verhindert übermäßige Doppelarbeit zwischen den Patentämtern und fördert den Arbeitsaustausch zwischen ihnen. 

Wie viel kostet die Einreichung einer PCT-Anmeldung? 

Eine PCT-Anmeldung kostet ca $ 3,500 & $ 4,500 für einen US-Bewerber. Dies dient jedoch nur zu Referenzzwecken und die tatsächlichen Kosten können je nach Bundesstaat/Land unterschiedlich sein. 

Was passiert, wenn der Anmelder ein Patent in einem Land anmelden möchte, das nicht Mitglied des PCT ist?  

Während die meisten Industrieländer PCT-Mitglieder sind, sollten Sie sich über diejenigen im Klaren sein, die dies nicht tun (z. B. Taiwan). Und wenn Sie Patentschutz in diesen Staaten/Ländern beantragen möchten, müssen Sie mehrere separate Patentanmeldungen in diesen Staaten/Ländern einreichen, die nicht PCT-Mitglied sind. Die Anmeldefrist im Ausland für Nichtmitgliedstaaten beträgt 12 Monate ab dem Prioritätsdatum. 

TOP 10 PCT-Antragsteller 

Im Jahr 2020 blieb Huawei Technologies der führende PCT-Anmelder, gefolgt von Samsung Electronics Co. LTD. 

Autor
Khem Raj, Sumit und Harvinder Singh

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