Antworten auf A Letzte Office-Aktion
Die Antwort auf eine abschließende Amtshandlung besteht darin, den Antrag entweder für zulässig zu erklären oder eine andere Maßnahme zu ergreifen, um den Antrag in der Schwebe zu halten. Um einen Antrag in der Schwebe zu halten, stehen folgende Optionen zur Verfügung:
Antrag auf Fortsetzung der Prüfung (RCE)
Mit einem RCE kann ein Anmelder den Patentprüfer auffordern, eine Patentanmeldung zu prüfen, nachdem die erforderlichen Änderungen vorgenommen wurden. Es wird empfohlen, ein RCE nur dann einzureichen, wenn der Antragsteller weitere Anspruchsänderungen oder Argumente sachlicher Natur vorbringen möchte. Es kann auch sinnvoll sein, vor der Einreichung eines RCE ein Gespräch mit dem Prüfer zu beantragen, um die geeignete Vorgehensweise festzulegen.
Prüferinterview
Der direkteste Weg, das Problem anzugehen, besteht darin, ein Prüfergespräch anzufordern. Dabei treten Sie mit dem Prüfer telefonisch, in einer Webkonferenz oder persönlich in Kontakt. Der Zweck eines Prüfergesprächs besteht darin, die Gründe für die Ablehnung zu verstehen und die spezifischen Vorteile der Erfindung zu erläutern. Vorstellungsgespräche dauern in der Regel zwischen 30 und 60 Minuten. Am besten bereiten Sie sich im Vorfeld gründlich darauf vor. Im Laufe des Gesprächs kann der Prüfer auch vorschlagen, wie die Bewerbung am besten weitergehen soll.
Nach abschließender Überlegung Pilotprogramm 2.0 (AFCP)
Man kann einen AFCP beantragen, wenn die Änderungen ihrer Natur nach eng sind und wenn der Prüfer dies während des Interviews vorschlägt. Dies gibt dem Prüfer zusätzliche Zeit, den Stand der Technik zu recherchieren und eine abschließende Antwort zu prüfen. Damit ein AFCP gültig ist, muss er eine Änderung zu mindestens einem unabhängigen Anspruch enthalten, ohne seinen Anwendungsbereich zu erweitern. Um sicherzustellen, dass ein AFCP gewährt wird, muss der Antragsteller versuchen, den Umfang der Anspruchsänderung einzugrenzen, damit der Prüfer nicht mit einer weiteren umfangreichen Recherche belastet wird.
Fortsetzung der Patentanmeldung
Eine Fortsetzungspatentanmeldung ermöglicht es dem Anmelder, eine Patentanmeldung erneut einzureichen, um ähnliche Ansprüche geltend zu machen. Die Ansprüche in der weiteren Anmeldung können darauf abzielen, die ursprünglichen Ansprüche zu erweitern oder etwaige Schwachstellen darin zu beheben.
Berufung
Eine Berufung ist das absolut letzte Mittel, das ein Antragsteller ergreifen muss. Man kann beim Patent- und Marken-Beschwerdeausschuss Berufung einlegen, wenn man der Meinung ist, dass der Prüfer mit seinen Bemerkungen falsch ist. Sobald eine Beschwerde eingelegt wird, wird eine neue Gruppe von Prüfern ernannt, die sich mit der Angelegenheit befassen. Eine Berufung kann nur eingelegt werden, wenn die Ansprüche zweimal abgewiesen wurden.