Für jeden Anspruch im Antrag, der mehrere Angehörige auflistet, fallen einmalige Kosten an. Bei der Gebührenberechnung wird jeder abhängige Anspruch, der von mehreren abhängigen Ansprüchen abhängt, so behandelt, als ob er die gleiche Anzahl abhängiger Ansprüche hätte. In den USA ist es aus Gründen der Minimierungsgebühr und der Anspruchsklarheit vorzuziehen, einen einzigen abhängigen Anspruch gegenüber mehreren abhängigen Ansprüchen zu haben. Es steht dem Anspruchsverfasser jedoch frei, so viele gültige abhängige Ansprüche zu verwenden, wie er möchte.
In den USA wird für große Unternehmen eine Gebühr für mehrere abhängige Ansprüche in Höhe von 860 US-Dollar erhoben, wenn ein nicht vorläufiger Antrag mehrere abhängige Ansprüche enthält. Bei mehr als zwanzig Schadensfällen fallen zusätzlich Kosten in Höhe von 100 US-Dollar pro Mehrschadensanspruch an.
Lassen Sie uns dieses Konzept anhand eines Beispiels verstehen:
Anspruch 1 (Ein unabhängiger Anspruch)
Ein Schreibgerät, bestehend aus:
ein Körper;
eine Basis; Und
eine Feder
Anspruch 2 (Ein abhängiger Anspruch)
Das Schreibgerät nach Anspruch 1 umfasst weiterhin eine abnehmbare Kappe, die am Körper befestigt ist.
Anspruch 3 (Ein abhängiger Anspruch und mehrere abhängige Ansprüche)
Schreibgerät nach Anspruch 1 oder 2, wobei der Körper aus Kunststoff besteht.
Anspruch 4 (Ein abhängiger Anspruch und ein mehrfacher abhängiger Anspruch in Abhängigkeit von einem weiteren mehrfachen abhängigen Anspruch)
Schreibgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei der Körper an der Basis befestigt ist.
Anspruch 5 (Ein abhängiger Anspruch)
Schreibgerät nach Anspruch 3, wobei am Körper ein Halter angebracht ist.
Im oben genannten Fall wird die Amtsgebühr für sieben Ansprüche (1+1+2+1+2) und nicht für fünf Ansprüche berechnet. Dies liegt daran, dass Anspruch 3 von zwei Ansprüchen abhängt, d. h. Anspruch 1 oder 2, und daher als zwei Ansprüche gezählt würde. Als nächstes wird Anspruch 4 als unzulässiger mehrfach abhängiger Anspruch formuliert, der von einem anderen mehrfach abhängigen Anspruch abhängig ist; er würde dennoch als ein einziger Anspruch gezählt. Schließlich wird Anspruch 5, der von Anspruch 3 abhängt, als zwei Ansprüche betrachtet, da Anspruch 3 von zwei Ansprüchen abhängt, Anspruch 1 oder Anspruch 2. Aufgrund dieser Probleme wird empfohlen, einen Anspruchssatz nur mit unabhängigen Ansprüchen und einzelnen abhängigen Ansprüchen einzureichen – nicht zahlreiche abhängige Ansprüche – bei der Einreichung eines Antrags beim USPTO.
Im Gegensatz dazu lassen andere Länder wie Japan und Europa eine unbegrenzte Anzahl abhängiger Ansprüche zu, die offiziellen Gebühren richten sich nach der tatsächlichen Anzahl der Ansprüche. Daher ist es vorzuziehen, alle abhängigen Ansprüche so zu konstruieren, dass sie von ihren vorhergehenden Ansprüchen abhängen, wenn dies praktisch möglich ist, da die beanspruchten Elemente in den Ansprüchen aufgeführt sind, um den Umfang der Rechte zu erweitern. In Europa muss ab einer Zahl von fünfzehn Patentansprüchen eine zusätzliche Amtsgebühr entrichtet werden.