Die eingereichte Patentanmeldung wird 18 Monate nach dem Anmeldetag veröffentlicht und bis dahin vom Patentamt vertraulich behandelt. Der Erfinder/Anmelder muss Antrag auf Prüfung innerhalb von 48 Monaten ab dem Anmeldetag. Dies gilt für alle Arten von Anmeldungen, unabhängig davon, ob es sich um Teilanmeldungen, Fortsetzungsanmeldungen oder Teilanmeldungen handelt.
Der Erfinder hat auch die Möglichkeit, einen Antrag auf Nichtveröffentlichung einzureichen, wenn eine Anmeldung erst veröffentlicht wird, wenn ihr stattgegeben wird. Diese Art der Anmeldung ist für diejenigen Antragsteller nützlich, die ihre Idee vertraulich behandeln möchten, auch wenn sie dafür kein Patent erhalten, da sie die Möglichkeit hätten, ein Geschäftsgeheimnis zu wahren.
Sobald die Prüfung beantragt wird, wird die Der Prüfer prüft, ob die Patentanmeldung die Patentierbarkeitskriterien und andere Anforderungen erfüllt (laut Patentgesetz). Der Prüfer prüft, ob die Patentanmeldung neu, nicht offensichtlich und gewerblich anwendbar ist.
Der Prüfer kann einem Erfinder auch vorschlagen, eine Teilanmeldung einzureichen, wenn der Prüfer feststellt, dass die Erfindung aus zwei oder mehr unterschiedlichen Ideen besteht, die separat patentiert werden können.
Sollte es bei der Prüfung der oben genannten Kriterien zu Problemen (Einwänden) kommen, ist der Prüfer zu benachrichtigen erstellt einen Prüfungsbericht mit einer Beschreibung der Ablehnungen/Einwände bezüglich der Patentanmeldung. Der Der Erfinder/Anmelder reagiert auf den Prüfungsbericht, indem er die entsprechenden Änderungen und Argumente für die offengelegten Ablehnungen erstellt. Vor der endgültigen Geltendmachung der Ansprüche können mehrere Amtshandlungen und Änderungen vorgenommen werden.
Falls der Prüfer das Patent in der endgültigen Ablehnung ablehnt, kann ein Anmelder immer noch einen Antrag auf Fortsetzung der Prüfung (RCE) stellen, wodurch die Prüfung wieder aufgenommen wird und die geänderten Ansprüche ab der Anfangsphase geprüft werden.
Wenn der Prüfer zufrieden ist, wird ein Erstattungsbescheid mit den letzten geänderten Ansprüchen vorgelegt und dann die Das Patent wird nach Zahlung der geltenden Ausstellungsgebühr erteilt oder erteilt.
Wenn der Erfinder/Anmelder während der Patentprüfung den Prüfungsantrag nicht innerhalb einer bestimmten Frist einreicht, wird die Erfindung automatisch aufgegeben. Der Erfinder kann sich auch dafür entscheiden, die Anmeldung vor der Patentveröffentlichung zurückzuziehen.