Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob eine Maschine mit künstlicher Intelligenz als Erfinder im Sinne des Patentgesetzes gelten könnte. Zwei angebliche Erfindungen von Stephen Thalers KI-Maschine (DABUS – Device for the Autonomous Bootstrapping of Unified Sentience) waren Gegenstand einer Patentanmeldung.
Thaler erstellt und verwaltet KI-Systeme, die patentierbare Erfindungen hervorbringen. Thaler behauptet, dass DABUS in der Lage sei, eigenständig und ohne die Hilfe von Menschen originelle Ideen und Technologien zu entwickeln.
DABUS hat 2018 einen neuartigen Getränkebehälter mit Warnlicht für selbstfahrende Autos entwickelt. In den USA, Großbritannien und Europa hat Thaler diese Ideen zum Patent angemeldet.
Thaler behauptete, dass er nicht zur Konzeption dieser Erfindungen beigetragen habe und bezeichnete DABUS in jeder Patentanmeldung als einzigen Erfinder.
Das Gericht wies Thalers Behauptungen zurück, dass das Patentgesetz seine Behauptung untermauere, dass der Begriff „Einzelperson“ nicht nur für Menschen gelte.
Thaler argumentierte, dass die Patentierbarkeit von „der Art und Weise, wie die Erfindung gemacht wurde“ abhängen würde, wenn KI-Programme nicht als Erfinder gelten könnten, was im Widerspruch zu einer anderen gesetzlichen Anforderung stünde, nämlich 35 USC 103(a).
Das Gericht wies die Argumentation Thalers jedoch zurück. Laut Gericht sind „Thalers politische Argumente spekulativ und haben keine Grundlage im Text des Patentgesetzes und in den Akten.“
Sowohl das Patentsystem als auch die Stellung der künstlichen Intelligenz in der Innovation wurden durch das Urteil erheblich beeinflusst. In der Entscheidung wurde klargestellt, dass nach dem Patentgesetz nur natürliche Personen Erfinder sein können.
Dieses Urteil stand im Einklang mit der seit langem vertretenen Überzeugung, dass natürliche Menschen und nicht Roboter oder Algorithmen die einzigen Empfänger von Patenten sind.