3. Erstmalige Einreichung des Antrags
Sobald unser Antrag fertig ist, können Sie ihn beim Amt für geistiges Eigentum einreichen. Die Anmeldung kann online oder durch Ausfüllen einer Erfindung in einem Formular und Versenden der Erfindung per E-Mail/Post erfolgen. Die Gebühr wird an das IPO für die Erstbearbeitung des Antrags und die Durchführung der Recherche und „sachlichen Prüfung“ des Antrags gezahlt. Sobald der Antrag eingereicht ist, prüft IPO, ob die für die Einreichung erforderlichen Unterlagen ausreichend sind. Reichen die Unterlagen nicht aus oder wird die Gebühr nicht entrichtet, benachrichtigt das IPO den Antragsteller, andernfalls wird der Antrag zurückgezogen.
Nachdem die Anmeldung bei einem Patentamt eingegangen ist, wird geprüft, ob die eingereichte Anmeldung den Anforderungen der britischen Patentgesetze entspricht. Diese Prüfung wird durch Zahlung einer Gebühr durch den Antragsteller/Eigentümer beim Börsengang durchgeführt. Die Suche nach der Erfindung wird in 6 Monaten durchgeführt und der Prüfer ermittelt den Stand der Technik, anhand dessen festgestellt werden kann, ob die Erfindung innovativ ist oder nicht.
Wenn die Anmeldung zulässig ist und der Anmelder die in der vorläufigen Prüfung vorgebrachten formellen Einwände ausgeräumt hat, wird die Anmeldung 18 Monate nach dem Anmeldetag des Patents veröffentlicht. Daher ist die gesamte Erfindung der Öffentlichkeit zugänglich und jede Person kann Kommentare abgeben oder Einwände gegen die Patentierbarkeit der Erfindung erheben.
Nach der Veröffentlichung der Anmeldung wird vom Anmelder/Rechtsnachfolger eine inhaltliche Prüfung innerhalb von 6 Monaten nach der Veröffentlichung verlangt. Sie kann durch Zahlung der Prüfungsgebühr innerhalb einer vom IPO festgelegten Frist beantragt werden. Der Zweck dieser Prüfung besteht darin, den detaillierten Inhalt einer Patentanmeldung mit dem Stand der Technik zu vergleichen, um festzustellen, ob die Erfindung patentierbar ist oder nicht. Wenn die Anmeldung alle Anforderungen erfüllt, erhalten Sie ein Schreiben, in dem erläutert wird, wann Ihr Patent erteilt wird.
5. Erteiltes Patent
Die Patentanmeldung, die alle Anforderungen des Patents Act 1977 und der Patents Rules 2007 erfüllt, wird als erteiltes Patent erklärt. Das Amt für geistiges Eigentum erteilt das Patent, veröffentlicht die Anmeldung in der endgültigen Form und stellt eine Bescheinigung über die Erteilung des Patents aus. Das britische Patent gewährt dem Inhaber 20 Jahre lang Erfindungsrechte, indem er jedes Jahr Verlängerungsgebühren zahlt. Der zwanzigjährige Zeitraum ist in zwei Zeiträume unterteilt: 1–5 Jahre und 15–20 Jahre. Sobald ein Patent angemeldet ist, wird eine ausschließliche Lizenz für die ersten fünf Jahre (dh ab Einreichung der Anmeldung) gewährt, danach ist eine Verlängerung erforderlich.