So beantragen Sie ein Patent in der Schweiz

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Schweiz ist ein europäisches Binnenland. Es liegt an der Schnittstelle zwischen West-, Mittel- und Südeuropa. Die Schweiz strebt nach ihrem Reichtum und Wohlstand, indem sie stark in ihre Innovationsforschung investiert. 

Inhaltsverzeichnis

Schlüsselfiguren Über uns Schweiz 

Indizierung Ranking/Wert
Globaler Innovationsindex
1st Platz
Weltrangliste der Talente
1st Platz
IP-Schutz
3rd Platz
Investitionen in F&E
22.9 Milliarden Franken

Die Daten in der obigen Tabelle stammen aus der Analyse des WEF; IMD; WIPO; Statistisches Bundesamt, für das Jahr 2020

Die Schweiz ist Heimat renommierter Forschungsinstitute und Universitäten (ETH Zürich und EPFL), was ideale Voraussetzungen für den Schutz und die Nutzung neuer Innovationen bietet. Aufgrund eines solchen Ökosystems belegt es auch bei der Anzahl der Veröffentlichungen in internationalen Fachzeitschriften einen Spitzenplatz. In den Forschungs- und Innovationsbereichen Gesundheit und Biotechnologie nimmt die Schweiz überwiegend Spitzenpositionen ein. 

Um ein solches Ökosystem zu unterstützen, das reich an Innovationen ist, ist ein starkes Patentsystem ein Muss, und tatsächlich verfügt die Schweiz über eines der besten Patentsysteme, um ihre Innovationen in diesem Wettbewerbsumfeld zu schützen. 

Geschichte des Patentrechts in der Schweiz

Schweiz, setzte das erste nationale Patentrecht im Jahr 1888 durch, jedoch in begrenztem Umfang. Das Gesetz schützte nur Erfindungen, die durch mechanische Modelle dargestellt werden konnten. 

Mit der Zeit und weiteren Verfassungsänderungen änderte sich jedoch schließlich das Patentsystem im Land. Die folgenden Verträge spielen eine wichtige Rolle dabei, das Schweizer Patentsystem robust zu machen, indem sie seinen Umfang zum Schutz von Innovationen maximieren: 

  • Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums 1883 
  • WTO-Abkommen über handelsbezogene Aspekte des geistigen Eigentums 1994 
  • Patentkooperationsvertrag 1970 
  • Europäisches Patentübereinkommen 1973 (EPÜ) 

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft hat auf der Grundlage von Artikel 122 der Bundesverfassung am 25. Juni 1954 das Patentgesetz PatG erlassen, das am 1. Januar 1956 in Kraft tritt. 

Patentsystem in der Schweiz

  1. Für schweizerische Staatspatente gilt in der Schweiz das Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (IGE) 
  2. Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) führt das Register für schweizerische nationale Patente und die schweizerischen Teile europäischer Patente 
  3. Schweizerische Landespatente werden erteilt, ohne dass das IGE prüft, ob die Erfindung im Hinblick auf den Stand der Technik neu und erfinderisch ist 
  4. Die Schweiz ist Mitglied des Europäischen Patentübereinkommens; es ist kein Mitglied der Europäischen Union (EU) 
  5. Die Schweiz folgt nicht dem einheitlichen Patentsystem der EU 
  6. Schweizerische nationale Patentanmeldungen sind nicht patentierbar, wenn sie im Hinblick auf den Stand der Technik als naheliegend angesehen werden (Art. 7 Abs. 2). Bundesgesetz über das Erfindungspatent) 
  7. Letzte Änderung im Schweizer Patentgesetz. Am 14. Oktober 2020 veröffentlichte der Schweizer Bundesrat einen Vorentwurf einer überarbeiteten Fassung des Schweizer Patentgesetzes. Die wichtigsten Änderungen der Revision sind folgende: 
  • Vollständiges Patentprüfungsverfahren einschließlich Prüfung der Neuheit und erfinderischen Tätigkeit 
  • Einführung eines neuen Gebrauchsmusters (unbegründet und mit einer Laufzeit von 10 Jahren) 
  • Einspruchsverfahren nach der Erteilung für alle Patente, bei denen auch die angebliche mangelnde Neuheit und erfinderische Tätigkeit geltend gemacht wird

Patentanmeldungsverfahren/-prozess in der Schweiz

Wer kann eine Patentanmeldung einreichen?

  • Jeder, der eine Idee oder innovative Lösung für ein Problem hat 
  • Das Recht, eine Patentanmeldung einzureichen, ist derjenige, der Erfinder einer Erfindung, ihr Rechtsnachfolger oder ein Dritter ist, der Eigentümer der Erfindung ist 
  • Haben mehrere Erfinder gemeinsam eine Erfindung gemacht, steht ihnen auch das Recht zu, gemeinsam eine Patentanmeldung einzureichen 
  • Haben zwei oder mehrere Erfinder unabhängig voneinander eine Erfindung gemacht, hat derjenige das Recht auf das Patent, der zuerst in der Schweiz ein Patent einreicht oder dessen Anmeldung den frühesten Prioritätstag hat 

So reichen Sie eine Patentanmeldung ein

Erstellen Sie einen Entwurf der Patentanmeldung, der die folgenden Angaben enthält: 

  1. Eine schriftliche Beschreibung der Erfindung, die den Prozess/die Vorgehensweise ihrer Funktionsweise oder Funktionsweise offenlegt
  2. Relevante Zeichnungen/Blockdiagramme/Flussdiagramme, falls erforderlich
  3. Erfindungsansprüche zur Definition der Erfindungskraft/Offensichtlichkeit und Neuheit der Erfindung
  4. Zusammenfassung, die die Erfindung kurz erläutert

Darüber hinaus gewährt das IPI drei Monate mehr Zeit, um eine vollständige Patentanmeldung einzureichen, die zusätzliche Ansprüche/Verbesserungen in der Beschreibung/zusätzliche Zeichnungen/Änderungen in der Zusammenfassung enthalten kann. 

  1. Reichen Sie den Entwurf der Patentanmeldung beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum ein 
  2. Reichen Sie Formulare wie den Antrag auf ein Schweizer/Liechtensteinisches Patent und die Angabe des Erfinders ein 
  3. Die Einreichung beim IPI kann online über das Schweizer Postsystem/Fax oder durch physische Lieferung an das IPI-Büro erfolgen 
  • In dieser Phase prüft das Patentamt (IGE) die vom Anmelder/Erfinder eingereichte Patentanmeldung.  
  • Der Anmelder/Erfinder erhält eine Anmeldebescheinigung mit dem offiziellen Anmeldetag und der Anmeldenummer, wenn die Kriterien für den Anmeldetag erfüllt sind. Andernfalls wird der eingereichte Antrag unter Angabe der Gründe für die Rückgabe zurückgegeben. 
  • Es wird eine Frist von 12 Monaten für die internationale Einreichung der Patentanmeldung unter Verwendung des offiziellen Anmeldedatums, dh des Prioritätsdatums, bereitgestellt.  
  • Das Patentamt des IGE stellt zudem ein Bestellformular für die Beantragung der optionalen Stand-Art-Recherche für Schweizer Patentanmeldungen aus. 
  • Das Recherchedokument zum Stand der Technik umfasst die relevanten Künste und ermöglicht dem Anmelder/Erfinder die Beurteilung der Neuheit und der erfinderischen Tätigkeit der Erfindung. 
  • In dieser Phase prüft die IGE-Geschäftsstelle, ob die Patentanmeldung im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen des Patentrechts steht. 
  • Wenn die eingereichte Patentanmeldung Mängel oder Fallstricke aufweist, wird dem Anmelder/Erfinder vom IPI-Büro Zeit gegeben, diese zu korrigieren/zu ändern/ergänzen oder fehlende Informationen innerhalb der festgelegten Frist einzureichen.  
  • Wenn die Mängel/Fallstricke innerhalb der festgelegten Frist behoben/geändert/ergänzt werden, geht die Patentanmeldung in die nächste Phase über, andernfalls wird sie abgelehnt. 
  • Die Patentanmeldung wird innerhalb von 18 Monaten nach dem Anmeldetag (oder nach dem frühesten Prioritätsdatum) veröffentlicht. 
  • Die Patentanmeldung ist online auf dem offiziellen IPI-Webportal @ verfügbar. www.swissreg.ch 
  • Wenn auch ein Recherchebericht zum Stand der Technik erstellt wird, wird dieser zusammen mit diesem veröffentlicht. 
  • In dieser Phase analysieren die Patentexperten der IGE-Geschäftsstelle die technischen Ansprüche der eingereichten Patentanmeldung genau. 
  • Dabei wird geprüft, ob die eingereichte Patentanmeldung die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Patent erfüllt (siehe Richtlinien zur Materialprüfung).  
  • Das IGE-Büro prüft nicht auf Neuheit oder erfinderische Tätigkeit. Das Amt empfiehlt daher, in der ersten Prüfungsphase/-phase eine Recherche zum Stand der Technik für eine Schweizer Patentanmeldung zu beantragen. 
  • Sobald alle oben genannten Stufen/Phasen abgeschlossen sind, wird der Anmelder/Erfinder vom IPI-Büro über den Abschluss der Patentanmeldungsprüfung benachrichtigt.  
  • Am Tag der Veröffentlichung des Patents erhält der Anmelder/Erfinder eine Kopie der gedruckten Patenturkunde und ein Zertifikat.  
  • Das erteilte Patent wird im Schweizer Patentregister eingetragen und das Patentdokument online auf dem offiziellen Webportal des IPI veröffentlicht. www.swissreg.ch. 

Flussdiagramm

So beantragen Sie ein Patent in der Schweiz 1

Bibliographie

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