Können vorläufige Patentanmeldungen (PPA) erneut eingereicht werden?

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Eine vorläufige Patentanmeldung (PPA) ist ein Dokument, das zum Schutz beiträgt eine neue Erfindung von der Kopie für einen Zeitraum von 12 Monaten bis zu einer formellen Die Patentanmeldung wird eingereicht. Es gibt dem Erfinder Zeit, die Erfindung zu verfeinern oder ihr Marktpotenzial zu testen, bevor er ein Patent anmeldet. Sobald ein PPA eingereicht wurde, wird die Erfindung durchgeführtor erhält eine zum Patent angemeldete Anmeldung. Es besteht die Möglichkeit, eine Patentanmeldung erneut einzureichen aber nicht empfohlen. Im Folgenden untersuchen wir die Risiken, die mit der erneuten Einreichung einer Patentanmeldung verbunden sind.  

Inhaltsverzeichnis

Nach Ablauf des PPA verfügbare Optionen 

Als Antragsteller, der ein PPA beantragt hat, stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfügung, wenn das PPA ausläuft: 

  1. Nach Ablauf des PPA keine weiteren Anträge einreichen.  
  2. Ein zweites PPA einreichen und den Vorteil des Prioritätsanmeldedatums verlieren. 
  3. Einreichen einer nicht vorläufigen Patentanmeldung, die die Priorität des PPA-Anmeldedatums beansprucht.  

Option 2 steht dem Anmelder zwar zur Verfügung, gefährdet jedoch wahrscheinlich die Wahrscheinlichkeit, später ein Patent zu erhalten, und ist daher nicht ratsam. 

Damit verbundene Risiken Bei PPA erneut einreichen 

Hier ist der Grund, warum Sie ein PPA nicht erneut einreichen sollten: 

  1. Chancen, Patentrechte zu verlieren 
    Das Patent- und Markenamt der Vereinigten Staaten (USPTO) erkennt das 2013 eingeführte First-to-File-Patentsystem (FTF) an. Nach dem neuen System erhält der Anmelder, der das Patent als Erster einreicht, Vorrang. Wenn Sie eine zweite vorläufige Patentanmeldung einreichen, verlieren Sie das frühere Prioritätsdatum des ersten PPA. Dies könnte im FTF-System schädlich sein, weil: 
    • Wenn ein 3rd Wenn die Partei vor Ihrem zweiten PPA eine nicht vorläufige Patentanmeldung einreicht, wird sie bei der Patenterteilung bevorzugt, da sie technisch gesehen als Erste eingereicht hat. 
    • Für den Fall, dass im zweiten PPA nicht alle Einzelheiten der Erfindung offengelegt werden und ein 3rd Wenn die Partei nach Ihrer Einreichung eine Patentanmeldung einreicht, hat sie weiterhin weitergehende Rechte. Dies liegt daran, dass ein Anmeldetag erst gewährt wird, wenn der Gegenstand in der Anmeldung vollständig offenbart ist.  
    • Für den Fall, dass eine 3rd Wenn die Partei die Erfindung vollständig öffentlich bekannt gibt, bevor Sie das zweite PPA einreichen, stellt dies den Stand der Technik dar und verhindert, dass Sie ein Patent für die Erfindung erhalten.  
  2. Erhöhte Kosten 
    Bei der zweiten Einreichung eines PPA ist die vorläufige Anmeldegebühr erneut zu entrichten.  
  3. Verzögerung bei der Patenterteilung 
    Wenn Sie ein zweites PPA beantragen, verzögern Sie die Einreichung einer nicht vorläufigen Patentanmeldung um ein weiteres Jahr. Die durchschnittliche Wartezeit für eine Patentanmeldung beträgt 30 Monate.  

Fazit 

PPAs lassen sich äußerst bequem einreichen und dienen dazu, Ihre Erfindung für einen bestimmten Zeitraum zu schützen. Es ist jedoch besser, nicht in Selbstgefälligkeit zu verfallen und sie erneut einzureichen. Eine falsch eingereichte Anmeldung kann Sie später Ihre Patentrechte kosten. Daher ist es bei Fragen im Zusammenhang mit der PPA-Einreichung/-Erneut-Einreichung am besten, sich an Ihren Anwalt zu wenden, um den besten Rat zu erhalten. 

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