So berechnen Sie die Lebensdauer/das Ablaufdatum eines US-Patents

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Für US-Patente ohne endgültigen Haftungsausschluss

Voraussichtliches Ablaufdatum = Frühestes Anmeldedatum + 20 Jahre 

(PTA oder PTE, falls vorhanden) plus 20 Jahre plus frühestes Anmeldedatum = überarbeitetes Ablaufdatum 

Für US-Patente mit Haftungsausschluss

Frühestes Anmeldedatum + 20 Jahre = voraussichtliches Ablaufdatum 

Frühestes Anmeldedatum + (PTA oder PTE, falls vorhanden) + 20 Jahre = angepasstes Ablaufdatum*;

*Markierte Der Text weist darauf hin Das angepasste Ablaufdatum kann im Falle einer Verlängerung der Patentlaufzeit über das Datum des Haftungsausschlusses hinausgehen (dh., PTE) und das angepasste Ablaufdatum darf bei Anpassungen der Patentlaufzeit nicht über das Datum des Haftungsausschlusses hinausgehen (dh, PTA). 

Inhaltsverzeichnis

1. Patentlaufzeitanpassung (PTA) 

Patent Term Adjustment oder PTA verlängert die Laufzeit eines US-Patents. Wie wir wissen, beträgt die Lebensdauer eines Patents 20 Jahre ab dem Anmeldetag. Das PTA verlängert die Lebensdauer oder Laufzeit eines Patents über 20 Jahre hinaus.  

Verzögerungen bei der Strafverfolgung können die durchsetzbare Laufzeit eines Patents verkürzen.  

Die PTA berücksichtigt etwaige Verzögerungen, die durch das USPTO bei der Verfolgung eines US-Patentantrags für einen Pflanzennutzen verursacht werden. Allerdings gibt es vier Arten von Verzögerungen, bei denen das PTA ins Spiel kommt: Typ A, Typ B, Typ C und Antragstellerverzögerung. 

1.1 Verzögerung vom Typ A 

Verzögerung vom Typ A – Gemäß den US-Patentgesetzen muss nun bei der ersten Einreichung einer Anmeldung beim USPTO die erste Amtsklage innerhalb von 14 Monaten vom Amt erlassen werden. Darüber hinaus werden die folgenden Amtsbescheide innerhalb von 4 Monaten nach Erhalt der Antwort des Antragstellers erlassen. 

Andernfalls kommt es zu Verzögerungen vom Typ A seitens des USPTO. 

Verzögerung vom Typ A = Datum der Ausstellung des Amtsbescheids – (Datum des Eingangs der Antwort des Antragstellers + 4 Monate/14 Monate). 

1.2 Verzögerung vom Typ B 

Verzögerung vom Typ B – Diese Art von Verzögerung liegt vor, wenn die Bearbeitungsfrist eines Antrags mehr als drei Jahre ab dem Einreichungsdatum des Antrags beträgt. Außerdem darf in diesem Zeitraum von drei Jahren kein Antrag auf Fortsetzung der Prüfung gestellt werden.  

Wenn der Antrag auf Fortsetzung der Prüfung erst nach drei Jahren ab dem Anmeldetag der Patentanmeldung gestellt wird, wird mit einer Verzögerung bis zum gleichen Tag gerechnet, an dem der Antrag auf Fortsetzung der Prüfung eingereicht wird.  

Verzögerung Typ B = Datum der Patenterteilung/Anmeldedatum des ersten RCE – (Anmeldedatum + 3 Jahre) 

1.3 Verzögerung vom Typ C 

Eine solche Verzögerung wird bei Geheimhaltungsverfügungen oder Eingriffen berechnet. 

1.4 Verspätung des Antragstellers 

Eine Verzögerung des Antragstellers liegt dann vor, wenn der Antragsteller nicht innerhalb von drei Monaten nach der Versendung des Antrags durch den USPTO-Prüfer auf den Antrag des Amtes antwortet. 

Gesamt-PTA = Typ A + Typ B + Typ C – Verzögerung des Antragstellers – Überlappende Verzögerungen. 

Wie kann ich die Anpassung/Verlängerung der Patentlaufzeit für ein US-Patent überprüfen? 

Um zu überprüfen, ob die Laufzeit eines US-Patents durch eine Anpassung/Verlängerung der Patentlaufzeit verlängert wird, können Sie dasselbe auf der Website des USPTO tun. Patentzentrum.
Nach der Eingabe des jeweiligen Feldes als verfügbar, z. B. Anmeldung oder Patent oder Veröffentlichung, gibt man die Nummer ein und die Anmeldedaten werden für die jeweilige Nummer abgerufen.  
Sobald die Anmeldedaten abgerufen wurden, klicken Sie auf der linken Seite auf Anpassung der Patentlaufzeit. Dadurch können Sie die Laufzeitanpassungen aufgrund von PTA oder PTE sehen. 

Beispielsweise: 

So berechnen Sie die Lebensdauer/das Ablaufdatum eines US-Patents

So berechnen Sie die Lebensdauer/das Ablaufdatum eines US-Patents

So sehen wir hier, dass die Patentlaufzeit um 25 Tage angepasst wird. 

Dies wird wie folgt berechnet:   
Gesamt-PTA = Typ A + Typ B + Typ C – Verzögerung des Antragstellers – Überlappende Verzögerungen. 
Daher ist in diesem Fall Gesamt-PTA = 68 + 0 + 0 – 43 – 0 = 25 Tage 
Darüber hinaus kann man auf derselben Seite auch den detaillierten Verlauf der Patentlaufzeitanpassungen einsehen. 

2. Patentlaufzeitverlängerung (PTE) 

Um den Zeitverlust der gesamten Patentlaufzeit während des Marktzulassungsprozesses auszugleichen, wurde die Patentlaufzeitverlängerung (PTE) eingeführt. Dies geschah insbesondere, um den Anforderungen von Patenten in der Arzneimittel- und Lebensmittelindustrie gerecht zu werden, wo eine Genehmigung vor dem Inverkehrbringen (z. B. durch die FDA) erforderlich ist. Darüber hinaus geschah dies, um die Interessen der Hersteller von Marken- und Generikamedikamenten auszugleichen. 

Daher können wir sagen, dass PTE kommerzielle Verzögerungen aufgrund behördlicher Überprüfungen überwindet.  

Sowohl PTA als auch PTE können auf ein Patent angewendet werden. 

Das früheste Anmeldedatum ist, wie oben erwähnt, das Anmeldedatum einer nicht vorläufigen früheren Anmeldung (dh einer vollständigen Spezifikation), die zum ersten Mal eingereicht wurde.  

Wenn das früheste Stammpatent oder die früheste Stammanmeldung auf andere Weise gekündigt wird, bevor es das Ende seiner gesamten gesetzlichen Laufzeit erreicht, die derzeit durch einen endgültigen Haftungsausschluss gekürzt wird, gesetzlich ganz oder gemäß 37 CFR 1.321 endgültig abgelehnt wird, wird es von einem Gericht für ungültig erklärt der zuständigen Gerichtsbarkeit für nicht durchsetzbar befunden wird, von einem Gericht der zuständigen Gerichtsbarkeit für ungültig erklärt wird, alle Ansprüche durch eine erneute Prüfungsbescheinigung annulliert werden, neu ausgestellt wird oder anderweitig ungültig ist 

Voraussichtliches Ablaufdatum ist das Ablaufdatum des frühesten eingereichten Stammpatents/der frühesten Stammanmeldung, d. h. das tatsächliche Ablaufdatum des frühesten Stammpatents ohne Berücksichtigung von Laufzeitanpassungen, Verlängerungen, Gebührenbeibehaltung, nicht durchsetzbar; von einem zuständigen Gericht für ungültig erklärt; Ansprüche werden durch eine Nachprüfungsbescheinigung annulliert; vor Ablauf der gesamten gesetzlichen Laufzeit, die derzeit durch einen endgültigen Haftungsausschluss verkürzt wird, neu ausgestellt oder auf irgendeine Weise gekündigt wird. 

Das voraussichtliche Ablaufdatum ändert sich gemäß den oben genannten Bedingungen und ist nicht das endgültige Ablaufdatum. 

Das endgültige Ablaufdatum wird als angepasstes Ablaufdatum bezeichnet. 

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