Checkliste für Nicht vorläufige Bewerbung
Nachfolgend finden Sie die Checkliste für die nicht vorläufige Patentanmeldung mit den Elementen, die erforderlich sind, damit Ihre Anmeldung als vollständig gilt:
Formular zur Übermittlung einer Gebrauchsmusteranmeldung
Es enthält eine Liste der Elemente einer Patentanmeldung. Das Formular muss vom/den Erfinder(n) ordnungsgemäß unterzeichnet sein.
Formular zur Gebührenübermittlung
Die grundlegenden Anmelde-, Recherchen- und Prüfungsgebühren sind zum Zeitpunkt der Einreichung zu entrichten. Zahlt der Antragsteller die erforderliche Gebühr zu diesem Zeitpunkt nicht, wird eine Verspätungsgebühr erhoben. Dieses Formular gibt die vom Antragsteller gezahlte Gebühr an.
Anwendungsdatenblatt
In diesem Formular werden die bibliografischen Daten der Erfindung aufgeführt, einschließlich Erfinderinformationen, Anmelderinformationen, Anmeldung, Inlandsvorteil, Korrespondenzadresse, ausländische Priorität und Informationen zum Zessionar. Beantragt der Antragsteller die Nichtveröffentlichung des Antrags, ist dies in diesem Formular anzugeben.
Status von Klein- und Kleinstunternehmen
Das USPTO hat bestimmte Kriterien aufgeführt, um ein Unternehmen als Klein- oder Kleinstunternehmen einzustufen. Qualifizierte Unternehmen können das Kästchen „KMU“ im Gebührenübermittlungsformular ankreuzen und einen Rabatt auf einige Gebühren für nicht vorläufige Patentanmeldungen erhalten.
Normen
Eine Spezifikation ist ein Dokument, das in klaren und prägnanten Worten verfasst ist und die Erfindung und die Art und Weise ihrer Verwendung beschreibt. Es ist so abzufassen, dass es für eine Person aus demselben wissenschaftlichen oder technischen Bereich lesbar ist.
Die Spezifikation besteht aus den folgenden Elementen
- Titel der Erfindung: Der Titel muss die Erfindung mit maximal 500 Zeichen beschreiben. Dabei handelt es sich nicht um den Markennamen des Produkts, sondern um dessen technische Beschreibung.
- Querverweise: Alle beanspruchten Vorteile aus früheren vorläufigen oder nicht vorläufigen Anträgen können nach dem Titel angegeben werden.
- Hintergrund: Ein Hintergrund, der einen Kontext zur Erfindung und dem Gegenstand bietet, auf den sie sich bezieht.
- Zusammenfassung: Eine prägnante Beschreibung, die die allgemeine Idee der Erfindung, die damit gelösten Probleme, ihren Zweck usw. darlegt.
- Kurze Beschreibung der Zeichnungen: Eine Erläuterung der einzelnen Figuren zur Erfindung.
- Detaillierte Beschreibung der Erfindung: Eine klare Beschreibung der Erfindung, des Herstellungsprozesses und ihres Unterscheidungsmerkmals von anderen ähnlichen Produkten bilden die Struktur einer detaillierten Beschreibung. Es muss mit absoluter Klarheit und Vollständigkeit erwähnt werden, damit eine Person, die mit dieser Technologie arbeitet, die Erfindung problemlos herstellen und nutzen kann.
- Ansprüche: Ein Anspruch gibt eine umfassende Erläuterung des Gegenstands der Erfindung. Dabei legt es den Umfang des rechtlichen Schutzes fest, den ein Patent der Erfindung verleiht. Jeder vorläufige Antrag muss mindestens einen und bis zu drei unabhängige Ansprüche enthalten. Ein Anspruchssatz enthält einen unabhängigen Anspruch, gefolgt von abhängigen Ansprüchen, auf die verwiesen wird entweder der unabhängige Anspruch oder ein früherer abhängiger Anspruch.
- Zusammenfassung der Offenlegung: Eine Zusammenfassung der Offenbarung ist ein 150-Wörter-Absatz, in dem erläutert wird, was an der Erfindung neu ist.
Zeichnungen
Zeichnungen sind der Patentanmeldung beizufügen, soweit sie zur Erläuterung des Gegenstandes erforderlich sind. Diese Zeichnungen müssen den strengen Anforderungen des USPTO entsprechen und die Erfindung so klar wie möglich erläutern.
Eid/Erklärung
Antragsteller müssen zusammen mit der Anmeldung einen Eid oder eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass sie die ursprünglichen Erfinder sind. Ein Eid muss vor einem Notar geleistet werden, während eine Erklärung weder notariell beurkundet wird noch die Anwesenheit eines Zeugen erfordert.