Da die Biotechnologie global tätig ist, ist ein Verständnis des internationalen Patentrechts erforderlich. In verschiedenen Ländern gelten unterschiedliche Standards und Praktiken hinsichtlich der Frage, was patentierbar ist. Dies kann den Schutz biotechnologischer Erfindungen weltweit erschweren.
5.1. Patent- und Markenamt der Vereinigten Staaten
Die Richtlinien des US-Patent- und Markenamts (USPTO) für Biotechnologiepatente stellen sicher, dass Erfindungen die Kriterien hinsichtlich Neuheit, Nichtoffensichtlichkeit und Nutzen erfüllen.
Sie legen dar, was einen patentierbaren Gegenstand ausmacht, und betonen, dass natürlich vorkommende Substanzen deutlich unterschiedliche Eigenschaften aufweisen müssen, um patentierbar zu sein.
Detaillierte schriftliche Beschreibungen und Befähigungen sind erforderlich, um den Besitz und die Replikation der Erfindung nachzuweisen. Die Richtlinien befassen sich auch mit der Anpassung der Patentlaufzeit bei regulatorischen Verzögerungen und berücksichtigen ethische Überlegungen, die von wegweisenden Urteilen des Obersten Gerichtshofs beeinflusst wurden.
5.2. Die Europäische Union
Das Europäische Patentamt (EPA) hat eigene Richtlinien für Biotechnologiepatente. Das EPA erlaubt grundsätzlich die Patentierung biotechnologischer Erfindungen, einschließlich genetischen Materials und Mikroorganismen, sofern sie die Kriterien der Neuheit, Nichtoffensichtlichkeit und gewerblichen Anwendbarkeit erfüllen.
Es gibt jedoch Ausnahmen, insbesondere aus ethischen Gründen, wie etwa das Verbot von Patenten auf Verfahren zum Klonen menschlicher Menschen.
5.3. Japan
Japan verfügt über einen soliden Rahmen für Biotechnologiepatente, der dem der USA und Europas ähnelt. Das japanische Patentamt (JPO) erlaubt Patente auf genetisches Material, Mikroorganismen und biotechnologische Prozesse, wobei der Schwerpunkt auf der praktischen Anwendbarkeit und dem industriellen Nutzen liegt.
5.4. Entwicklungsländer
In vielen Entwicklungsländern befinden sich die Patentsysteme noch in der Entwicklungsphase und es besteht häufig ein Spannungsverhältnis zwischen dem Schutz lokaler Interessen und der Einhaltung internationaler Patentabkommen, wie etwa dem Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS). Innovationsanreize mit den Bedürfnissen der öffentlichen Gesundheit in Einklang zu bringen, ist eine große Herausforderung.